Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26757
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung des Beteiligungsprozesses bei Städtischen Kinderspiel-, Bolz- und Jugendplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Wolf, Jonas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Jugendparlament den Beteiligungsprozess bei städtischen Kinderspiel-, Bolz- und Jugendplätzen zu überarbeiten, an neue Beteiligungsformate (wie das Jugendparlament) anzupassen und dabei neue wissenschaftliche Erkenntnisse einzubinden.
1. Das überarbeitete Konzept soll insbesondere Formate zur kontinuierlichen Beteiligung und zur Rückkopplung des Planes mit Jugendlichen enthalten. Darüber hinaus soll entwickelt werden, wie die Rückmeldungen aus dieser Rückkopplung den Mitgliedern der Entscheidungsgremien zur Verfügung gestellt werden können.
2. Es wird ausgearbeitet, wie und an welchen Stellen das Jugendparlament an diesem Prozess mitwirkt.
3. Nach Möglichkeit werden Konzepte erarbeitet, wie andere Nutzungsgruppen an der Planung beteiligt werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig hat vor etwa 30 Jahren mit der Spielplatzbeteiligung angefangen und damit einen Meilenstein für die Jugendbeteiligung in Braunschweig gesetzt. Seitdem wird vor jedem Neubau oder einer nicht unerheblichen Umgestaltung eine Jugendbeteiligung durchgeführt und die Interessen bestmöglich in den Planungsprozess eingebunden. Und das ist sehr gut so.
Allerdings wurde der dahinterstehende Prozess seitdem nicht wesentlich reformiert. Die Beteiligungslandschaft der Stadt ist allerdings gewachsen, die Stadt hat ein Jugendparlament, ein Jugendforum und ein Jugendbüro. Das Jugendparlament arbeitet eng mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jugendbüro zusammen. Diese neu erwachsenen Strukturen sollten dazu genutzt werden, das Jugendparlament auch in die bestehenden Prozesse einzugliedern.
Die bisherige Beteiligung, welche vor allem auf die Ideenfindung ausgelegt ist, sollte zu einer kontinuierlichen Beteiligung ausgeweitet werden, damit die Ergebnisse der Planungen im Interesse der Nutzungsgruppen sind, wie es auch im Grundsatzkonzept Bürgerbeteiligung (vgl. u. a. S. 10) festgelegt ist.
Außerdem sollten die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in den betreffenden Ausschüssen bestmöglich über die Rückmeldung der Jugendlichen informiert sein, um jugendorientiert Entscheidungen treffen zu können.
