Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26768
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Prüfung und ggf. Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 ("Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen")
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Winter, Michael / Gruppe Die LINKE. / Die PARTEI / BIBS im Stadtbezirksrat 310
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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11.11.2025
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Beschlussvorschlag
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass die Stadtverwaltung
- für die nachfolgend aufgeführten Straßen prüft, ob ein sicheres Überholen von Radfahrenden aufgrund der Begebenheiten wie Fahrbahnbreite und anderen Faktoren möglich ist,
- bei negativer Prüfung die Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 („Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“) zu veranlassen.
Betroffene Straßenabschnitte:
- Broitzemer Straße, in Richtung Stadtmitte, zwischen Bugenhagenstraße und Juliusstraße,
- Petristraße, zwischen Goslarsche Straße und Thomaestraße
Sachverhalt
Sachverhalt:
In Braunschweig wurde bereits das VZ 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge“ ausgestellt (z. B. Mittelweg und Hintern Brüdern), um besonders gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu entschärfen.
Es gibt noch weitere Situationen, in denen der Radverkehr besonderen Gefährdungen ausgesetzt ist. Diese Gefährdung kann durch enge Fahrbahnen, die ein sicheres Überholen erschweren, entstehen, aber auch z. B. durch unübersichtliche Kurven.
