Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-26768

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass die Stadtverwaltung

  1. r die nachfolgend aufgeführten Straßen prüft, ob ein sicheres Überholen von Radfahrenden aufgrund der Begebenheiten wie Fahrbahnbreite und anderen Faktoren möglich ist,
  2. bei negativer Prüfung die Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 („Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“) zu veranlassen. 

Betroffene Straßenabschnitte:

  • Broitzemer Straße, in Richtung Stadtmitte, zwischen Bugenhagenstraße und Juliusstraße,
  • Petristraße, zwischen Goslarsche Straße und Thomaestraße

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Braunschweig wurde bereits das VZ 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge“ ausgestellt (z. B. Mittelweg und Hintern Brüdern), um besonders gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu entschärfen. 

Es gibt noch weitere Situationen, in denen der Radverkehr besonderen Gefährdungen ausgesetzt ist. Diese Gefährdung kann durch enge Fahrbahnen, die ein sicheres Überholen erschweren, entstehen, aber auch z. B. durch unübersichtliche Kurven. 

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