Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26555-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.09.2025 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die beginnende Benutzungspflicht des Radweges ist auch für auf der Fahrbahn fahrenden Radverkehr aus ausreichender Entfernung erkennbar. Eine frühzeitige Orientierung in Richtung Fahrbahnmitte mit entsprechendem Handzeichen zum anschließenden Linksabbiegen ist problemlos möglich. Bei Gegenverkehr herrscht gemäß StVO Wartepflicht, die zu einem Halten auf der Fahrbahn führen kann.

 

Der beschriebene Sachverhalt stellt eine typische Situation bei der Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn mit einem Abbiegevorgang dar, wie sie an vielen Stellen in der Stadt vorherrscht.

 

Da der Gehweg bereits im Vorfeld auch für den Radverkehr freigegeben ist, dürften Radfahrenden, die sich mit der Abbiegesituation unwohl fühlen, diesen bereits im Vorfeld nutzen, sodass für diese Gruppe ein Linksabbiegen auf der Fahrbahn nicht stattfinden dürfte.

 

Um auf das Linksabbiegen und ggf. stehenden Radverkehr zusätzlich aufmerksam zu machen, wird das Verkehrszeichen 138 (Achtung Radverkehr) aus beiden Fahrtrichtungen aufgestellt. Weitere kurzfristige Verbesserungsmaßnahmen werden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten derzeit nicht gesehen.

 

Eine grundlegende Veränderung der Situation wäre nur im Rahmen einer baulichen Umgestaltung der Straße denkbar.

 

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