Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26264-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates vom 28.08.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat 221 regt an, der Missachtung der Vorfahrtsregelung im Bereich Rheinring/Lippestraße durch ein Verkehrszeichen (z.B. „Gefährliche Kreuzung“) oder durch ein Piktogramm „Tempo 30“ auf der Straße Rheinring entgegenzuwirken.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Aufbringen eines „Zone 30“-Piktogramms wird als nicht zielführend bewertet, da hierdurch die festgestellte Missachtung der Vorfahrtsregelung nicht behoben werden kann.

 

Die Aufstellung des Verkehrszeichens 102 „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“ ist innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Tempo-30-Zonen, grundsätzlich nicht vorgesehen. Nach § 45 Abs. 9 StVO darf dieses Zeichen nur an schwer erkennbaren Kreuzungen oder Einmündungen ohne gesonderte Vorfahrtsregelung angeordnet werden. Eine solche besondere örtliche Gefahrenlage liegt im Bereich Rheinring/Lippestraße nicht vor.

 

Auch die Markierung sogenannter „Haifischzähne“ ist hier nicht angezeigt, da diese nur bei tatsächlich schwer einsehbaren Einmündungen oder zur Verdeutlichung einer Vorfahrtsberechtigung, etwa im Zuge von Radschnellwegen, vorgesehen sind.

 

Die Verwaltung sieht daher keine rechtliche Grundlage oder verkehrliche Notwendigkeit für zusätzliche Maßnahmen an dieser Stelle.

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