Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26939

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Errichtung einer Hundefreilauffläche zur ganzjährigen leinenlosen Bewegung von Hunden im Ortsteil Rüningen wird entsprechend des vorliegenden Standortvorschlags und der Entwurfsplanung zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses (UGA) ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 6 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Maßnahme zur Umgestaltung einer bestehenden Grünanlage.

 

Hintergrund

Hundewiesen sind ein freiwilliges Angebot der Stadt Braunschweig an die Hundehalterinnen und Hundehalter. Eine grundsätzliche ganzjährige Verpflichtung zum Führen von Hunden an der Leine, der sogenannte „Leinenzwang“, gibt es in der Stadt Braunschweig mit Ausnahme von Landschafts- und Naturschutzgebieten entsprechend der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen sowie in einigen Parkanlagen nach § 7 Nr. 2 der Park- und Grünanlagensatzung nicht.

Es bestehen allerdings gesetzliche Einschränkungen gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in Bezug auf die sogenannte freie Landschaft. Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1b NWaldLG ist jede Person in der freien Landschaft verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden. Die freie Landschaft besteht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 NWaldLG aus den Fchen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Weiterhin ist insbesondere das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in der jeweils gültigen Fassung verbindlich. Hier wird z. B. in § 2 Allgemeine Pflichten geregelt, dass „Hunde so zu halten und zu führen sind, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen“. Diese maßgeblichen Regelungen werden durch die Einrichtungen von Hundefreilaufflächen nicht außer Kraft gesetzt und sind weiterhin zu beachten. Eine entsprechende situationsangepasste Beschilderung wäre bei regelmäßig festgestellten Verstößen vorzunehmen.

Die Ausweisung als Hundefreilauffläche sowie deren Einfriedung entlässt die Hundeführerinnen und Hundeführer nicht aus ihrer Verantwortung für die Hunde. So sind diese auch weiterhin für die Beseitigung der ggf. anfallenden Hinterlassenschaften verantwortlich. Dafür notwendige Tüten sollte jeder Hundehalter selbst mitführen. Es besteht keine Verpflichtung der Stadt, die Hundestationen jederzeit mit Hundetüten gefüllt vorzuhalten.

Auf Grundlage des Beschlusses zur Errichtung von drei Hundefreilaufflächen im Braunschweiger Stadtgebiet (DS 21-15375) am 23.04.2021 im Grünflächenausschuss wurde im August 2024 eine Evaluation zur Nutzung der drei bestehenden Hundewiesen durchgeführt wurde. Diese ergab u.a., dass dieses Angebot gern angenommen wird, über die bisherige temporäre Einrichtung von zwei Jahren dauerhaft erhalten bleiben und perspektivisch erweitert werden sollte (vgl. DS 25-25712).

Standortvorschlag für eine weitere Hundefreilauffläche

Entsprechend der Empfehlung des Endberichtes zur Evaluation der Hundewiesennutzung schlägt die Verwaltung für die Erweiterung des Hundewiesenangebotes einen Standort im Süden der Stadt Braunschweig vor. Dies gewährleistet eine geografische Verteilung der zukünftig vier Hundefreilaufflächen über das Stadtgebiet. Bisher steht im Norden die Hundewiese Im Großen Moore in Bienrode zur Verfügung, im Osten lädt die Hundewiese Franzsches Feld/Nußberg im Östlichen Ringgebiet Hundehalterinnen und Hundehalter ein und im Westen kann die Hundewiese Madamenweg/Dorntriftweg im Westlichen Ringgebiet genutzt werden. Eine sinnvolle Ergänzung der bestehenden Hundefreilaufflächen mit einem Standort im Süden der Stadt ist empfehlenswert.

Zur Errichtung einer weiteren Hundewiese wurden verschiedene Flächen hinsichtlich ihrer Eignung und nach naturschutz-, bau- und planungsrechtlichen Kriterien geprüft. Berücksichtigte Faktoren waren

-          städtische Fläche

-          Lage in einem der südlichen Stadtteile Braunschweigs

-          verfügbare Flächengröße mind. 4.000 m²

-          gute Erreichbarkeit mit Pkw und ÖPNV

-          ausreichende Entfernung von der Wohnbebauung (Lärmschutz)

-          Einfriedung und Einbauten baurechtlich möglich

Auf Grundlage der Prüfung wurde als potenzielle Fläche der hintere Bereich der Grünanlage am Leiferder Weg in Rüningen für die Anlage einer Hundewiese als geeignet bewertet. Hier könnten ca. 6.500  der städtischen Fläche für den Hundefreilauf zur Verfügung gestellt werden. Eine einschränkende alternative Nutzung besteht in diesem Bereich nicht.

Die Fläche ist sowohl mit dem Pkw als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Parkplätze stehen unmittelbar an der Fläche temporär zur Verfügung, die Bushaltestelle Hahnenkleestraße befindet sich in ca. 500 m Entfernung und bietet regelmäßige Anschlüsse in die Ortsteile Leiferde, Geitelde, Stiddien, Broitzem, Gartenstadt und Richtung Westliches Ringgebiet und Innenstadt. Darüber hinaus gibt es während der Schulzeiten auch eine Anbindung in die Ortsteile Stöckheim, Melverode, Heidberg und Südstadt. Außerdem ist die Fläche in das Freizeitwegenetz des benachbarten Grünzugs rund um die Bezirkssportanlage Rüningen eingebunden.

Aus lärmimmissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen den Standort keine Bedenken. Die Entfernung zur Wohnbebauung wird als ausreichend bewertet.

Die Fläche befindet sich weder im Überschwemmungsgebiet noch bestehen bauordnungsrechtliche Auflagen, die eine Einfriedung ausschließen würden. Auch Ausstattungselemente wie Sitzbänke, Abfallbehälter mit Hundekotbeutelstation, Beschilderung, Agility Parcours-Elemente etc., die in der Evaluation von den Nutzerinnen und Nutzer als Verbesserungsvorschläge für Hundewiesen genannt wurden, könnten auf dieser Fläche realisiert werden.

Darüber hinaus bietet die Fläche in Rüningen einen Baumbestand, der in Teilen für die Hundefreilauffläche genutzt werden kann, so dass hier beschattete Aufenthaltsbereiche und Erkundungsmöglichkeiten für Hunde bestehen.

Bauliche Ausstattung der Hundefreilauffläche

Die Hundewiese soll mit einem Wildschutzzaun (1,60 m hoch) eingefriedet werden. Der Zugangsbereich soll mit einer doppeltorigen Schleuse sowie einer Zufahrt für Pflegefahrzeuge versehen und mit einer Schotterfläche befestigt werden. Dies dient sowohl der Sicherheit als auch dem Komfort bei der Nutzung der Hundewiese und wurde seitens der Nutzerinnen und Nutzer in der durchgeführten Evaluation als Verbesserungsvorschläge angeführt.

Außerdem erhält die Hundefreilaufflächen Sitzgelegenheiten und einen Abfallbehälter mit Hundekotbeutelstation. Eine Wasseranschlussstelle ist nicht vorgesehen.

Aus den Ergebnissen der Evaluation soll der Wunsch nach Agility-Parcours-Elementen aufgegriffen und auf dem neuen Standort in Rüningen umgesetzt werden. Ein niedrigschwelliges Angebot von ca. fünf Elementen könnte auf einer Teilfläche realisiert werden.

Kosten

Die Kosten für die Errichtung der Hundefreilauffläche am Standort Rüningen mit Einfriedung (Wildschutzzaun, Schleusenanlage, Pflegezufahrt und Schotterfläche im Zugangsbereich), Sitzbänken, Abfallbehälter inkl. Hundekotbeutelstation sowie einem Agility-Parcours belaufen sich auf rund 35.000 € (brutto). Finanzmittel stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Weiteres Vorgehen

Nach erfolgtem Beschluss durch den Umwelt- und Grünflächenausschuss kann das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Errichtung einer vierten Hundefreilauffläche beginnen. In Abhängigkeit der vergaberechtlich vorgeschriebenen Fristen sowie der Lieferzeiten des Materials kann mit einer Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2026 gerechnet werden.

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Anlagen

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