Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25890

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 3 und Nr. 4 zu behandeln.

  1. Die 162. Änderung des Flächennutzungsplanes Solarflächen Völkenrode-Nord wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung beschlossen.
  2. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Rates für den Planbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

Am 01.08.2023 hat die SESP II Solar Projects GmbH & Co. KG aus Schladen einen Antrag auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB gestellt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PV-Anlage). Diese Anlage soll auf einer ca. 7 ha großen landwirtschaftlich genutzten Flächerdlich von Völkenrode, zwischen Deponie Watenbüttel und Mittellandkanal realisiert werden.

 

Das vom Rat der Stadt Braunschweig am 11.06.2024 beschlossene Freiflächen-Photovoltaik-Konzept orientiert sich an den Vorgaben aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK 2.0, 2022). Das IKSK sieht zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Braunschweig vor, dass neben zahlreichen Maßnahmen in bebauten Bereichen auch ca. 200 ha Flächen für FF-PV-Anlagen bereitzustellen sind. Das FF-PV-Konzept stellt auf Basis einer umfangreichen Prüfung der zu beachtenden Belange geeignete Potentialflächen dar. Dabei ist auch der hier betroffene Bereich als aktuell projektierte Fläche in der rechnerischen Flächenbilanz des FF-PV-Konzeptes berücksichtigt worden. Mit der Realisierung des Projektes kann ein Beitrag zur Erreichung der Braunschweiger Klimaschutzziele geleistet werden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 12.12.2023 die 162. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VK 27 „Solarflächen Völkenrode-Nord“ beschlossen.

Das wesentliche Ziel der Planung ist somit die Realisierung einer FF-PV-Anlage. Die Auswirkungen auf betroffene Umweltschutzgüter sollen so weit wie möglich kompensiert werden.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden vom 30.10.2024 bis 02.12.2024 beteiligt. Es wurden keine grundlegenden Bedenken gegen die Planung vorgebracht.

 

Der Regionalverband Großraum Braunschweig stimmt der Abwägung zu den raumordnerischen Festlegungen im RROP 2008 zu. Eine Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung ist gegeben. Die eingegangenen Hinweise der Behörden wurden in der Planung berücksichtigt.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Am 25.03.2025 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 04.04.2025 bis 08.05.2025 durchgeführt.

 

Die vier eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage Nr. 4 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen. In den Stellungnahmen wurden keine Bedenken zur Planung geäert.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr. 3 und Nr. 4 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die 162. Änderung des Flächennutzungsplanes Solarflächen Völkenrode-Nord sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise