Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26547-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Mittel aus der Niedersächsischen KommunalfördergesetzverordnungÄnderungsantrag zur Vorlage 25-26547
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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04.11.2025
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Beschlussvorschlag
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesmittel aus der Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung des MI unter Anpassung der Prioritäten wie folgt zu verwenden:
1. Die in der Vorlage 25-26547 vorgesehenen Sportinvestitionen
(Umwandlung der Sportanlage Querum in einen Kunstrasenplatz,
Sportförderpaket für investive Maßnahmen der Sportvereine,
Umwandlung der Laufbahn auf der BSA Stöckheim in Kunststoff)
werden nicht über die Mittel aus der NKomFöGVO-MI umgesetzt, sondern vorrangig über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ („Sportmilliarde“) zur Förderung eingereicht. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu zeitnah entsprechende Projektskizzen vorzubereiten und einzureichen.
2. Die dadurch freiwerdenden Landesmittel ( 2.940.000 € ) werden verbindlich wie folgt eingesetzt:
- 500.000 € für die Sanierung des Wasserspielplatzes Muldeweg
- 180.000 € für die Herrichtung des neuen Standorts des Zirkus Dobbelino / Spokuzzi e. V. (Bauabschnitte 1 & 2: Einfriedung und Versorgungsleitungen)
3. Die verbleibenden Mittel in Höhe von rund 2.260.000 € sind für investive Maßnahmen einzusetzen, die einen besonderen Mehrwert für die Stadtgesellschaft bieten.
Neben möglichen Projekten aus dem Sportbereich sollen dabei auch Bedarfe in weiteren kommunalen Handlungsfeldern geprüft und bewertet werden – insbesondere in den Bereichen Bildung, Familien & Soziales, Kultur und Mobilität.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum nächsten Gremienlauf belastbare Vorschläge mit Kostenannahmen und Umsetzungszeiträumen vorzulegen.
Dabei sollen insbesondere folgende Themenfelder berücksichtigt werden:
- Verbesserung der Radwegesicherheit und Beseitigung von Mängeln an bestehender Fahrradinfrastruktur (Priorität 1 gemäß DS 24-24574)
- Sanierung von Kita-Gebäuden einschließlich Einrichtungen freier Träger sowie Sanierung von Schulgebäuden
4. Sollten sich aufgrund landesseitiger Vorgaben oder zeitlicher bzw. rechtlicher Rahmenbedingungen Änderungen ergeben, wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Ersatzprojekte zu benennen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ steht den Kommunen ein zielgenaues Förderinstrument für Sportinfrastruktur zur Verfügung. Für das Jahr 2025 sind zunächst 333 Mio. Euro bereitgestellt, perspektivisch bis zu eine Milliarde Euro innerhalb der Legislaturperiode. Gefördert werden dabei Sporthallen, Hallen- und Freibäder sowie Sportfreianlagen (z. B. Kunstrasenplätze). Der Bundesanteil beträgt regulär bis zu 45 %, bei Kommunen mit Haushaltsnotlage bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Ansatz, Sportinvestitionen über dieses Bundesprogramm abzuwickeln, ermöglicht der Stadt, die Landesmittel aus dem Kommunalfördergesetz gezielt dort einzusetzen, wo derzeit keine vergleichbaren Bundesprogramme existieren.
Die Anpassung der Prioritäten bedeutet eine optimierte Mittelverwendung: Sportanlagen können über das spezifische Bundesprogramm saniert und modernisiert werden, während die landesseitigen Mittel zielgerichtet für andere dringende kommunale Aufgaben eingesetzt werden.
Die verbindliche Finanzierung des Wasserspielplatzes Muldeweg mit 500.000 € schließt eine bestehende Finanzierungslücke. Im Doppelhaushalt 2025/26 sind bislang lediglich 100.000 € Planungsmittel (Projekt-Nr. 3E.67 NEU) vorgesehen. Nach Anmerkung der Verwaltung in der letzten Haushaltssatzung werden die Gesamtkosten auf rund 600.000 € geschätzt (2025: 100.000 €, 2026: 500.000 €).
Die Maßnahme ist sowohl aus sozial- als auch aus klimapolitischer Sicht geboten: In zunehmend heißen Sommern leisten Wasserspielplätze einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung im urbanen Raum und bieten insbesondere Kindern und Familien aus einkommensschwächeren Haushalten niedrigschwellige Erfrischungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Der Wasserspielplatz sollte daher idealerweise bis 2026 umgesetzt werden, um ein klares Signal in die Stadtgesellschaft zu senden, dass die Landesmittel zeitnah und gewinnbringend eingesetzt werden.
Die Unterstützung des Zirkus Dobbelino / Spokuzzi e. V. mit 180.000 € für die notwendigen Bauabschnitte 1 & 2 (Einfriedung und Versorgungsleitungen) stellt sicher, dass die durch den städtischen Umzug verursachten Kosten getragen werden können. Das Projekt ist eine Investition in die kulturelle und jugendpolitische Landschaft der Stadt und stärkt die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit.
Die verbleibenden Landesmittel sollen für investive Maßnahmen eingesetzt werden, die einen besonderen Mehrwert für die Stadtgesellschaft bieten.
Dabei ist eine umfassende Prüfung der Bedarfe über den Sportbereich hinaus vorzunehmen – insbesondere in jenen Bereichen, für die derzeit keine ergänzenden Landes- oder Bundesprogramme bestehen. Dazu zählen unter anderem die Bereiche Bildung, Familien & Soziales, Kultur und Mobilität.
Diese strategische Schwerpunktsetzung ermöglicht eine gezielte, nachhaltige und gerechte Verwendung der Landesmittel entsprechend den tatsächlichen kommunalen Herausforderungen. Insgesamt stärken wir mit dieser Anpassung die soziale Infrastruktur, fördern Familienfreundlichkeit, Klimaanpassung und Teilhabe.
