Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26434-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Widersprüche im Hinblick auf die Schließzeiten des Bahnübergangs Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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05.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Die Linke/Die Partei/BIBS vom 05.09.2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) ist nicht geeignet, die aufgeworfene Frage nach den unterschiedlichen Zeitabläufen für Bahnübergangs-Baumaßnahmen zu beantworten. Bereits bei vorhergehenden Anfragen (vgl. DS 25-26380-01) hat das EBA erläutert, dass es lediglich für die Anforderungen an die öffentliche Sicherheit zuständig ist und die Stadt nicht bei der fachlich-inhaltlichen Beantwortung von Fragen zu BÜ-Maßnahmen unterstützen kann.
Dies vorausgeschickt hat die Verwaltung die Frage zur Beantwortung an die DB InfraGO weitergegeben, die diese wie folgt beantwortet:
„Solange nicht alle Randbedingungen bzw. Grundlagen beim BÜ Grünewaldstaße geklärt sind, müssen wir seitens der DB InfraGO mit einem Standardterminplan für eine vollständige Planung und Umsetzung für einen hier vorliegenden Bahnübergang rechnen. Solange nicht vollständig geklärt ist, welche Planungsschritte oder Verfahren beschleunigt werden können oder ggf. sogar entfallen, müssen wir davon ausgehen, dass alle Prozessschritte an diesem Übergang Anwendung finden müssen.
Des Weiteren befanden sich die Bahnübergänge Bienrode bereits länger in einer Planung und damit auch in fortgeschrittenen Planungsphasen. Der Havariefall hat hier lediglich die technischen Randbedingungen in einigen Belangen verändert, allerdings konnte auf bestehende Planungsgrundlagen aufgesetzt werden. Auch hier sei noch einmal darauf verwiesen, dass der Bahnübergang Grünewaldstraße erst auf Grund eines Bürgerbegehrens zu einem Verwurf der zuvor abgestimmten Variante geführt hat. Eine vollständige Neuplanung ist erst durch diesen neuen Sachverhalt erforderlich geworden, da die zuvor abgestimmte Lösung einer Unterführung nicht mehr umgesetzt werden durfte.
Danke für Ihr Verständnis.“
