Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26568-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum Antrag der SPD-Fraktion im Stadtbezirk 212 vom 07. Oktober 2025 teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

Der Unterhaltungszustand der beiden Straßenseitengräben an der Stöckheimstraße hat für die Vorflut der Regenwasserkanalisation eine besondere Bedeutung. Um den Umfang und die Häufigkeit der Maßnahmen festzulegen, wurde schon vor Jahren von der Unteren Wasserbehörde ein Plan aufgestellt, der bisher eine zweimalige wechselseitige Mahd und eine Sohlräumung nach Bedarf vorsieht.

 

Am 16.10.2025 wurden aufgrund des Antrages die Gewässerabschnitte durch die Untere Wasser- sowie Naturschutzbehörde kontrolliert. Für 2025 werden die Unterhaltungspflichtigen zur Sohlräumung aufgefordert. Zusätzlich wurde festgelegt, dass entlang der Stöckheimstraße zweimal jährlich eine beidseitigeschungsmahd erfolgen muss. Da das Mähgut bei der Unterhaltung als Mulch anfällt, kann dieses in der Böschung verbleiben.

 

Der Unterhaltungszustand wird auch zukünftig regelmäßig durch die Untere Wasserbehörde mit Vor-Ort-Kontrollen überwacht. Bei Bedarf werden den Unterhaltungspflichtigen ergänzende Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung aufgegeben.


 

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