Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-25984-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.06.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Nach Prüfung des Sachverhalts wurde festgestellt, dass kein Erfordernis für ein Handeln der Verwaltung besteht.

Dies begründet sich wie folgt:

  • Im Kurvenbereich ist das Halten und Parken gemäß § 12 StVO untersagt. Eine Beschilderung, die lediglich bestehende gesetzliche Regelungen wiedergibt, ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht vorzunehmen, um den sogenannten „Schilderwald“ zu vermeiden.
  • Für den betroffenen Bereich besteht bereits eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
  • Die Abmessungen der Fahrbahn lassen trotz parkender Fahrzeuge einen Begegnungsverkehr zu.

 

Zudem liegen dahingehend keine Beschwerden vor, auch nicht seitens der BSVG.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird der beschriebene Bereich daher nicht als kritisch eingestuft, so dass ein Entschärfen nicht erforderlich ist.

 


 

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