Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26848
Grunddaten
- Betreff:
-
Bahnstadt Braunschweig, Ringgleis - "Brückenschlag-Süd"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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25.11.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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28.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Hintergrund
Von Westen kommend endet das Ringgleis im Süden an der Eisenbahnbrücke über die Oker, der so genannten Echo-Brücke. Hier verlässt der Freizeitweg die alte Trasse und führt hinab zum Kennel, an Schloss Richmond, Zuckerbergsiedlung und Bebelhof vorbei bis die alte Gleisführung an der Borsigstraße wieder erreicht wird. Diese Umleitung ist Teil des vorläufigen Ringschlusses von 2019. Er wurde verwirklicht, weil es für die Führung des Freizeitwegs über die drei ehemaligen Eisenbahnbrücken über Oker, Wolfenbütteler und Salzdahlumer Straße seinerzeit keine Perspektive gab.
Der Ringgleisschluss ist Teil des Masterplans Ringgleis und auch eine Maßnahme des Förderprojektes Bahnstadt. Die Deutsche Bahn kann die ursprünglich in Aussicht gestellten Flächen, darunter die ehemalige so genannte Gleisharfe des Güterbahnhofs aufgrund von Planungen neuer Gleis- und Infrastrukturanlagen nicht mehr zur Verfügung stellen.
Durch den Fortfall dieser Grundstücke sind die vorgesehenen Maßnahmen und Finanzmittel im Förderverfahren BAHNSTADT neu zu strukturieren und den neuen Anforderungen anzupassen. Aus den erforderlichen Mittelverschiebungen innerhalb des Förderprojektes ergeben sich freiwerdende Restmittel, die für die Finanzierung des Ringgleises genutzt werden könnten. Dies hätte zur Folge, dass nun die Kosten in Höhe von 2,866 Mio. € für die Rampe an der Borsigstraße und den Weg bis zur Echobrücke, einschließlich der Gestattungskosten, für 15 Jahre vollständig über das Bahnstadtprojekt finanziert werden könnten. Es wären keine zusätzlichen HH-Mittel erforderlich. Hinsichtlich der Förderung hat das Land Niedersachsen Zustimmung signalisiert. Formale Voraussetzung ist, das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (IEK) für die Bahnstadt fortzuschreiben, um den Umgriff des Fördergebietes bis zur Echobrücke zu erweitern. Ziel ist es, im ersten Halbjahr des nächsten Jahres einen Beschlussvorschlag über diese Erweiterung in den Gremienlauf zu geben, um die Voraussetzungen zu schaffen, die weiteren Schritte einzuleiten und die Planung vorzubereiten. Zwischen der Deutschen Bahn als Eigentümerin der drei Brücken und der Verwaltung besteht grundsätzliches Einvernehmen, auf eine Realisierung des „Brückenschlags Süd“ hinzuarbeiten.
Weiteres Vorgehen:
- Die Umgriffserweiterung wird mit dem Ministerium final abgestimmt. Anschließend kann das formelle Verfahren eingeleitet und das IEK angepasst werden.
- Die Bauvoranfrage für den „Brückenschlag-Süd“ wurde bei der Deutschen Bahn bereits eingereicht und die Gestattungsentgelte für 15 Jahre im Vorfeld vorverhandelt.
- Der Entwurf für einen Gestattungsvertrag über min. 15 Jahre Laufzeit mit der Deutschen Bahn liegt der Stadt vor.
- Zur Erreichung des nächsten Schritts (Antrag auf Mitnutzung) ist es jetzt erforderlich, Planungsaufträge auszulösen, die der DB zur weiteren Prüfung im Rahmen der Bauvoranfrage eingereicht werden. Erst nach positiv bestätigter Bauvoranfrage der Bahn kann in der Folge ein offizieller Antrag auf Mitnutzung gestellt werden.
- Der Gremienbeschluss zum überarbeiteten IEK kann im ersten Halbjahr 2026 erfolgen.
- Der Abschluss des Gestattungsvertrages wäre in 2026 möglich.
- Nach Gremienbeschluss kann bereits mit der weiteren Ausplanung begonnen werden.
- Die bauliche Umsetzung des „Brückenschlag-Süd“ wäre dann voraussichtlich 2027 möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11 MB
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