Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26788

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1.)    Der Beschluss „Ecke Tuckermannstraße/Goslarsche Straße-Begrünung“ vom 26.11.2024 (Drucksache 24-24750) wird aufgehoben.

 

2.)    Der gestalterischen Aufwertung der Grünfläche an der Ecke Goslarsche Straße / Tuckermannstraße wird auf der Basis des als Anlage beigefügten Entwurfsplans zugestimmt. Der Stadtbezirksrat stellt für die Umsetzung der Maßnahme anteilig aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von 17.297,63 € zur Verfügung. Die Restfinanzierung erfolgt aus dem Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 NKomVG.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Maßnahme zur Unterhaltung und Ausgestaltung einer Grünanlage, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

Die genannte Grünfläche liegt im Westlichen Ringgebiet an der Straßenkreuzung Goslarsche Straße / Tuckermannstraße und umfasst eine Größe von rund 270 m².

Charakteristisch für die Grünanlage ist die zentrale Beetfläche mit einer Größe von rund 100 m², welche aus einer flächenhaften Pflanzung aus Heckenkirschen (Lonicera nitida `Maigrü) besteht. Um diese verläuft süd-westlich ein breiter Fußweg mit aufliegender Schottertragschicht. Dieser wird außenseitig von einer Heckenpflanzung aus Korallenbeere (Symphoricarpos orbiculatus) begleitet. Des Weiteren befinden sich drei ausgewachsene Spitz-Ahorn-Bäume entlang der Westseite. Zwischen diesen bietet eine Bank auf gepflastertem Untergrund Aufenthaltsmöglichkeiten. Darüber hinaus bietet die Grünfläche derzeit wenig Aufenthaltsqualität.

Auf Grundlage eines gemeinsamen Ortstermins vom 22. September 2025 zwischen Mitgliedern des Stadtbezirksrats 310 sowie des Fachbereichs Stadtgrün fand eine Verständigung darüber statt, die Grünfläche mittels folgender Maßnahmen aufzuwerten (siehe Vermerk OT 22.9.):

  • Zusätzliche Parkbänke aufstellen
  • Ggf. Pflasterflächen herstellen
  • Abtrennung des Grünstreifens am südlichen Rand der Grünanlage
  • Pflanzung eines neuen Baumes auf der Baumscheibe der gegenüberliegenden Straßenseite

Die Verwaltung greift die Anregung zur Aufwertung der Grünfläche auf und schlägt die vorliegende Umgestaltung der Grünfläche wie folgt vor:

Die Planung zielt primär darauf ab, die Grünanlage als wohnungsnahen Begegnungsort zu stärken und zugleich ihre ökologische Funktion zu verbessern. Die Aufenthaltsqualität wird durch eine neue, geschwungene Tisch-Bank-Kombination verstärkt. Rückseitig wird der Sitzbereich durch Pflanzungen gefasst, wodurch eine grüne Raumkante entsteht.

Die zentrale Beetfläche wird durch ergänzende Pflanzungen von bodendeckenden Sträuchern in ihrem flächenhaften Charakter weiterentwickelt und um drei Kupferfelsenbirnen (Amelanchier lamarckii) als trockenheits- und wurzeldruckverträgliche Solitärsträucher ergänzt. Diese bilden mit ihrem Habitus einen strukturellen Kontrast zu der bestehenden Pflanzung und bieten vor allem durch ihre Blüte und Herbstfärbung des Laubes zusätzliche saisonale Aspekte.

Des Weiteren wird ein Streifen des Weges entlang der zentralen Pflanzfläche entsiegelt und als Staudensaum aus einer Mischung aus robusten Stauden und Gräsern entwickelt. Durch Anordnung und Formgebung wird der Bereich künftig als offener Treffpunkt nutzbar.

Die vorhandene Heckenpflanzung entlang der südlichen und westlichen Raumkante aus Korallenbeere wird in der Planung aufgegriffen und an lichten Stellen nachverdichtet. Zwei Natursteinblöcke als Abschluss der südlich gelegenen Beetfläche verhindern künftig das Betreten der Pflanzungen.

Die durch die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen entstehenden geschätzten Kosten in Höhe von 20.000  werden jeweils anteilig aus dem Budget des Stadtbezirksrates und aus dem Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün getragen.


Nach erfolgtem Beschluss durch den Stadtbezirksrat 310 kann das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren starten. Unter Berücksichtigung der witterungsbedingten Einschränkungen bei Außenbaumaßnahmen kann mit einer Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich im 1. Quartal 2026 gerechnet werden.


 

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Anlagen

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