Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26979
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewaltschutzkonzept der Städtischen Musikschule Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Kenntnis
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25.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Städtische Musikschule Braunschweig legt ein Schutzkonzept vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt vor. Die Erstellung eines solchen Schutzkonzeptes ist jugendschutzgerecht und ist mittlerweile Standard von Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen arbeiten. Überdies ist ein solches Konzept zunehmend bei Fördermittelgebern förderrelevant.
Mit diesem Gewaltschutzkonzept, das von Mitgliedern des Lehrkörpers, der Musikschulverwaltung, der Elternvertretung sowie der Musikschulleitung in Zusammenarbeit mit einschlägigen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung erarbeitet wurde, wird gezeigt, wie an der Städtischen Musikschule Braunschweig Gewalt verhindert, erkannt und angemessen auf Vorfälle reagiert wird. Es soll helfen, dass sich alle - Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie Mitarbeitende - sicher fühlen können.
Damit alle Menschen an der Städtischen Musikschule Braunschweig miteinander erfolgreich lernen und arbeiten können, werden im Schutzkonzept klare Regeln, gemeinsame Haltungen und Verfahrensweisen aufgestellt.
Insbesondere für die Beschäftigten an der Städtischen Musikschule Braunschweig bedeutet dies, dass sie sich jederzeit, ob im Unterricht oder in außerschulischen Begegnungen, ihrer Vorbild- und Vertrauensfunktion, aber auch ihrer Autoritäts- und Machtstellung bewusst sein müssen.
Mit dem Schutzkonzept setzt die Bildungseinrichtung Städtische Musikschule Braunschweig auf Vorbeugung und verweist auf bestehende Handlungsregeln bei Grenzverletzungen.
Für das Musikschulpersonal gelten neben dem vorliegenden Schutzkonzept auch die Gewaltschutzkonzepte sowie Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen der Stadt Braunschweig. Das vorliegende Gewaltschutzkonzept wird als Dienstanweisung verpflichtend für die Mitarbeitenden der Städtischen Musikschule. Es ergänzt die bestehenden Dienstanweisungen explizit für den Bereich der Musikschule und richtet sich an alle Beteiligten, insbesondere an Lehrkräfte im Umgang mit Schülerinnen und Schülern, aber auch an alle anderen Personen im Musikschulkontext stehenden Personen.
Das Konzept ist in drei Teile aufgebaut:
Der 1. Teil gibt mit der Überschrift „Prävention“ Hinweise und Vorgaben mittels einer Risikoanalyse, Handlungsgrundsätzen, Verhaltenskodex, zu den Themen Kommunikation, Nähe und Distanz, Wahrung der Intimsphäre, Umgang mit Übernachtungssituationen, Feedback-Kultur, Selbstreflexion, Unterrichtssetting, Diversität sowie zur Fürsorge und Transparenz.
Der 2. Teil mit der Überschrift „Intervention“ gibt Hinweise und macht Vorgaben zur Intervention und zum weiteren Verfahren bei Tatverdacht und sich erhärtenden Vorfällen. So werden beispielsweise weitere städtische Abteilungen hinzugezogen und Anlaufstellen benannt.
Der 3. Teil ist überschrieben mit „Kontakte und Informationen; Rechtsgrundlagen“.
Hier sind gesetzliche Grundlagen sowie eine umfangreiche Darstellung der Anlaufstellen zusammengestellt.
Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte werden schriftlich über das fertiggestellte und auf der Webseite der Städtischen Musikschule Braunschweig veröffentlichte „Schutzkonzept Städtische Musikschule Braunschweig“ informiert.
Das Gewaltschutzkonzept soll in Abständen auf Aktualität überprüft und bei Bedarf ggf. angepasst werden. Es tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,1 kB
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