Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26666

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Stadt Braunschweig beantragt die Einrichtung des Ganztagesbetriebs r die
Grundschule Lindenberg mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 gemäß § 23 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG).


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Ausgangslage

 

Der Schulvorstand der Grundschule Lindenberg hat in seiner Sitzung am 29. Oktober 2025 einstimmig die Umwandlung der Schule in eine offene Ganztagsschule beschlossen. Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird die Schule in den vorhandenen Räumlichkeiten in den Ganztagsbetrieb starten.

 

Vor dem Hintergrund des beginnenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für
Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Gespräche zwischen der Verwaltung und den Grundschulen stattgefunden, die noch nicht im Ganztagsbetrieb
arbeiten, mit dem Ziel, den Ganztagsbetriebs bereits aufzunehmen bevor bauliche
Erweiterungen nach dem Standardraumprogramm für Kooperative Ganztagsgrundschulen (DS 18-06621 bzw. DS 18-08742) realisiert sind. Die Gespräche und anschließenden Vorprüfungen der zuständigen Fachverwaltungen erfolgten anlässlich eines Ratsauftrags
(s. Antrag DS 24-22784-02 und Zwischenbericht DS 24-24637).

 

Die Grundschule Lindenberg hat sich dafür entschieden, den Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2026/2027 aufzunehmen.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Es ist geplant, die Ganztagsinfrastruktur nach dem Standardraumprogramm zu einem
späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Dabei wird voraussichtlich auch die mit
Fertigstellung des Baugebietes Rautheim-Möncheberg erforderlich werdende Erweiterung der Schule zu berücksichtigen sein. Der Start in den Ganztagsbetrieb zum nächsten
Schuljahr erfolgt vorerst ohne bauliche Maßnahmen. Die verschiedenen Angebote im
Nachmittagsbereich können in den vorhandenen Räumen der Schule stattfinden. Das
Mittagessen wird in der Mensa der Außenstelle der Hans-Würtz-Schule, die sich im gleichen Gebäude befindet, eingenommen.

 

Die benötigten Betreuungsplätze werden an der Grundschule Lindenberg wenn nötig bedarfsgerecht bis zu einer maximalen Versorgungsquote von 80 anstatt wie bisher üblich 60 Prozent zur Verfügung gestellt, da die Umwandlung in den Ganztagsbetrieb vorerst ohne die am Standardraumprogramm für Ganztagsgrundschulen orientierte bauliche Infrastruktur durchgeführt wird. Die entsprechenden Mittel für die Betriebskosten stehen im Rahmen des Ausbauprogramms Schulkindbetreuung zur Verfügung und sind in den Folgejahren fortzuschreiben.

 

3. Pädagogisches Konzept

 

Das pädagogische Konzept für den offenen Ganztagsbetrieb sieht vor, dass Erziehungsberechtigte ihr Kind verbindlich für ein Jahr anmelden können für:

-          keine Ganztagsbetreuung oder

-          Betreuung an bis zu drei Tagen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) bis 15 Uhr oder

-          Betreuung an fünf Tagen bis 15 Uhr, 16 Uhr oder 17 Uhr; Ferienbetreuung möglich

 

Die Umsetzung soll gleichzeitig für alle 8 Klassen mit etwa 160 Kindern erfolgen.

 

Die Grundschule Lindenberg strebt im Rahmen eines trilateralen Vertrages über das

Braunschweiger Modell der kooperativen Grundschulen (KoGS) eine Kooperation mit den derzeit bereits im Rahmen der Schulkindbetreuung eingebundenen Kooperationspartnern DRK und Johanniter an. Bestehende außerschulische Kooperationen werden beibehalten und erweitert mit externen Partnern wie z. B. Sportvereinen, Bürgerstiftung, musisch-künstlerische Einrichtungen.

 

4. Antragsverfahren

 

Gemäß dem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der
Ganztagsschule“ sind dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahresbeginn 2026/2027 mit den
notwendigen Unterlagen bis spätestens 1. Dezember 2025 zu übersenden. Dieser Erlass ist mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft getreten. Mit Erlass vom 14. Juli 2021 wurde
bestimmt, dass die Regelungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Erlasses weiterhin
anwendbar sind. Das RLSB Braunschweig wird zur Fristwahrung, vorbehaltlich des
Beschlusses des Verwaltungsausschusses am 2. Dezember 2025, nach Beschlussfassung des Schulausschusses am 21. November 2025,vorab darüber informiert, dass die Stadt den Antrag auf Umwandlung in eine offene Ganztagsschule stellen wird.

 


 

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