Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26633

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Stadt Braunschweig beantragt die Einrichtung des Ganztagsbetriebs für die Grundschule Wenden mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 gemäß

§ 23 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG).“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Ausgangslage

 

Der Schulvorstand der Grundschule Wenden hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2025 einstimmig die Umwandlung der Schule in eine offene Ganztagsschule beschlossen. Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird die Schule in den vorhandenen Räumlichkeiten in den Ganztagsbetrieb starten.

 

Vor dem Hintergrund des beginnenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Gespräche zwischen der Verwaltung und den Grundschulen stattgefunden, die noch nicht im Ganztagsbetrieb arbeiten, mit dem Ziel, den Ganztagsbetrieb bereits aufzunehmen bevor bauliche Erweiterungen nach dem Standardraumprogramm für Kooperative Ganztagsgrundschulen (DS 18-06621 bzw. DS 18-08742) realisiert sind. Die Gespräche und anschließenden Vorprüfungen der zuständigen Fachverwaltungen erfolgten anlässlich eines Ratsauftrags (s. Antrag DS 24-22784-02 und Zwischenbericht DS 24-24637).

 

Die Grundschule Wenden hat sich dafür entschieden, den Ganztagsbetrieb zum Schuljahr 2026/2027 aufzunehmen.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Es ist geplant, die Ganztagsinfrastruktur zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Aktuell werden noch bis zu 11 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) im Gebäude der Grundschule durch das benachbarte Lessinggymnasium genutzt. Sobald die bauliche Erweiterung des Gymnasiums abgeschlossen ist, werden der Grundschule Wenden voraussichtlich zum Schuljahr 2028/2029 neun AUR mehr zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird auf das am 12. September 2023 vom Verwaltungsausschuss beschlossene Raumprogramm für die Erweiterung des Lessinggymnasiums und der Grundschule Wenden um eine Zwei-Fach-Sporthalle und ein gemeinsam genutztes Mensagebäude (23-21673) verwiesen. Mit der Fertigstellung wird zum Schuljahr 2029/2030 gerechnet. Der Start in den Ganztagsbetrieb zum nächsten Schuljahr erfolgt vorerst ohne räumliche Erweiterung bzw. ohne bauliche Maßnahmen. Die verschiedenen Angebote im Nachmittagsbereich können in den vorhandenen Räumen der Schule stattfinden. Das Mittagessen wird in einer Mini-Mensa (entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten) in der Schule eingenommen.

 

Infolge des Baugebietes „Wenden-West 2. Bauabschnitt“ mit etwa 700 Wohneinheiten wird ab dem Schuljahr 2030/2031 mit steigenden Schülerzahlen gerechnet. Aufgrund der zuvor aufgezeigten räumlichen Perspektive könnte die Schule bis zu einer vierzügigen Grundschule aufwachsen.

 

Die benötigten Betreuungsplätze werden an der Grundschule Wenden wenn nötig bedarfsgerecht bis zu einer maximalen Versorgungsquote von 80 anstatt wie bisher üblich 60 Prozent zur Verfügung gestellt, da die Umwandlung in den Ganztagsbetrieb vorerst ohne die am Standardraumprogramm für Ganztagsgrundschulen orientierte bauliche Infrastruktur durchgeführt wird. Die entsprechenden Mittel für die Betriebskosten stehen im Rahmen des Ausbauprogramms Schulkindbetreuung zur Verfügung und sind in den Folgejahren fortzuschreiben.

 

  1. Pädagogisches Konzept

 

Das pädagogische Konzept für den offenen Ganztagsbetrieb sieht vor, dass Erziehungsberechtigte ihr Kind verbindlich für ein Jahr anmelden können für:

- keine Ganztagsbetreuung oder

- Betreuung an bis zu drei Tagen (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag) bis 15 Uhr oder

- Betreuung an fünf Tagen bis 15 Uhr, 16 Uhr oder 17 Uhr; Ferienbetreuung möglich

 

Die Umsetzung soll gleichzeitig für alle 11 Klassen mit etwa 220 Kindern erfolgen.

 

Die Grundschule Wenden strebt im Rahmen eines trilateralen Vertrages über das Braunschweiger Modell der Kooperativen Grundschulen (KoGS) eine Kooperation mit den derzeit bereits im Rahmen der Schulkindbetreuung eingebundenen Kooperationspartnern Johanniter und DRK an. Bestehende außerschulische Kooperationen mit den Basketball Löwen Braunschweig, der Kindersportschule Spatz! des BTSV Eintracht von 1895 e.V. oder dem FC Wenden 1920 e.V. werden beibehalten und sollen mit externen Partnern wie z. B. der Ortsfeuerwehr Wenden erweitert werden.

 

  1. Antragsverfahren

 

Gemäß dem Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sind dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahresbeginn 2026/2027 mit den notwendigen Unterlagen bis spätestens zum 1. Dezember 2025 zu übersenden. Dieser Erlass ist mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft getreten. Mit Erlass vom 14. Juli 2021 wurde bestimmt, dass die Regelungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Erlasses weiterhin anwendbar sind Das RLSB Braunschweig wird zur Fristwahrung, vorbehaltlich des Beschlusses des Verwaltungsausschusses am 2. Dezember 2025, nach Beschlussfassung des Schulausschusses am 21. November 2025, informiert, dass die Stadt den Antrag auf Umwandlung in eine offene Ganztagsschule stellen wird.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise