Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26748

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Wirtschaftsplan 2026 der Volkshochschule Braunschweig GmbH in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 11. November 2025 empfohlenen Fassung wird festgestellt.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2026 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 11. November 2025 empfohlenen Fassung festgestellt wird.

 

  1. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Brauschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass der Wirtschaftsplan 2026 der Gesellschaft in der vom Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH in seiner Sitzung am 11. November 2025 empfohlenen Fassung festgestellt wird.

 

  1. Der Zuführung eines Teilbetrags aus dem Überschuss/der Ergebnisverbesserung gegenüber dem geplanten Verlustausgleich in Höhe von bis zu 165 T€ in die Kapitalrücklage wird zugestimmt. Im Jahresabschluss 2025 der Volkshochschule Braunschweig GmbH ist dieser Betrag entsprechend auszuweisen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH. Die Volkshochschule Braunschweig GmbH wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH und der Haus der Familie GmbH.

 

r jede Gesellschaft wird ein eigener Wirtschaftsplan aufgestellt.

 

Gemäß § 12 Satz 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Volkshochschule Braunschweig GmbH obliegt die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Wirtschaftsplan bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der Volkshochschule Braunschweig GmbH hat sich in seiner Sitzung am 11. November 2025 mit den Wirtschaftsplänen der VHS-Gruppe befasst und den Gesellschafterversammlungen empfohlen, die Wirtschaftspläne zu beschließen.

 

Volkshochschule Braunschweig GmbH

 

Der Wirtschaftsplan 2026 der Volkshochschule Braunschweig GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 7.128,5 T€, Gesamtaufwendungen in Höhe von 9.037,1 T€ sowie nach Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 306,0 T€ einen Jahresfehlbetrag von 1.582,6 T€ aus. Der Jahresfehlbetrag wird von der Stadt Braunschweig ausgeglichen. Entsprechende Mittel sind in den Haushaltsplan 2026 eingeplant.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2024 und 2025 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Die Planung für das Jahr 2026 llt im Vergleich zum Vorjahr etwas schlechter aus. Bei den Aufwendungen sind insbesondere im Bereich des Materialaufwandes (+86,4 T€) sowie bei den Personalkosten (+61,7 T€) Steigerungen erkennbar. Diese resultieren im Wesentlichen aus gestiegenen Honorarkosten sowie aus Anpassungen aufgrund von geplanten Tariferhöhungen, Stufenerhöhungen durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigenden Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge.

 

Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigen eine Erhöhung (+116 T€). Dies ist insbesondere durch notwendige Investitionen und Lizenzen im IT-Bereich zur weiteren Digitalisierung der VHS begründet.

 

Ebenso ist eine Erhöhung im Bereich der Gesamterträge erkennbar (rd. +72 T€). Hier werden u.a. Umsätze aus neuen Projekten und Ausschreibungen erwartet.

 

Des Weiteren wurde eine Entnahme aus der Kapitalrücklage berücksichtigt (306 T€), die das Bilanzergebnis verbessert.

 

In Summe ergibt sich der geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.582,6 T€ und damit eine Erhöhung des Fehlbetrags gegenüber der Wirtschaftsplanung 2025 um 85,1 T€.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2026 der Volkshochschule Braunschweig GmbH verwiesen.
VHS Arbeit und Beruf GmbH

 

Der Wirtschaftsplan der VHS Arbeit und Beruf GmbH gliedert sich in die Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“.

Der Wirtschaftsplan 2026 der VHS Arbeit und Beruf GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inklusive Zinserträgen) in Höhe von 6.374,1 T€ und Gesamtaufwendungen (inklusive Steuern) in Höhe von 6.374,1 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten den Zuschuss der Stadt für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“ in Höhe von 3.582,6 T€.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2024 und 2025 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:


Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

Der Zuschuss im Bereich der Kommunalen Beschäftigungsförderung erhöht sich im Vergleich zur Vorjahresplanung um 144,4 T. Dies resultiert wie in der Muttergesellschaft insbesondere aus geplanten Tariferhöhungen, Stufenerhöhungen durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigenden Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2026 der VHS Arbeit und Beruf GmbH verwiesen.

 

Haus der Familie GmbH

 

Der Wirtschaftsplan 2026 der Haus der Familie GmbH weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen in Höhe von 1.732,8 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.732,8 T€ ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Die Erträge beinhalten einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 321,6 T€.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2024 und 2025 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

Die Erhöhung des Zuschusses im Bereich der Haus der Familie GmbH (+25,9 T€) resultiert wie in der Muttergesellschaft insbesondere aus geplanten Tariferhöhungen, Stufenerhöhungen durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und steigenden Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge.

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise