Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26770

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Wirtschaftsplan der Braunschweig Beteiligungen GmbH für das Geschäftsjahr 2026 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. November 2025 empfohlenen Fassung wird festgestellt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 12 Ziffer 3 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird den Wirtschaftsplan 2026 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 25. November 2025 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung mündlich berichtet.

 

Der Wirtschaftsplan 2026 der BSBG weist einen Fehlbetrag in Höhe von insgesamt

45.894 T€ aus, der sich aus dem Betriebsergebnis inklusive sonstigen Steuern (-1.001 T€), dem Zinsergebnis (-603 T€), den Steuern vom Einkommen und Ertrag (-189 T€) sowie dem Beteiligungsergebnis der Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften (-44.101 T€) zusammensetzt. Eine Übernahme des Verlustes durch die Stadt Braunschweig ist vorgesehen.

 

Aufgrund der fortgeschriebenen Ergebnisentwicklungen vor allem im Beteiligungsergebnis der BSBG ergibt sich gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung für das Jahr 2026 in Höhe von -44.375 T€ ein um 1.519 T€herer Verlustausgleichsbedarf für die BSBG.

 

Im Vergleich zu den Daten von 2025 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

 

Die Ergebnisentwicklung der BSBG wird hauptsächlich vom Beteiligungsergebnis bestimmt, das im Jahr 2026 mit einem Verlust in Höhe von 44.101 T€ einen gegenüber der Vorjahresplanung um 1.511 T€ erhöhten Mehrbedarf ausweist.

 

Ursächlich hierfür sind die folgenden teilweise auch gegenläufig wirkenden Faktoren:

 

      Ergebnisverbesserungen von insgesamt 506 T€ ergeben sich durch einen geringeren Verlustausgleichsbedarf der Braunschweiger Veranstaltungsstätten GmbH (83 T€), der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (4 T€) sowie durch eine höhere Dividende der Niwo (419 T€).

 

      Ergebnisbelastende Effekte in Höhe von insgesamt 2.017 T€ ergeben sich durch die erhöhten Verlustausgleichsbedarfe der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (1.470 T€) und durch die geringere Ausschüttung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (476 T€) und der Kraftverkehr Mundstock GmbH (71 T€).

 

I. Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG)

 

Im Betriebsergebnis wird das operative Geschäft der BSBG abgebildet. Das Betriebsergebnis 2026 (inklusive sonstige Steuern) beträgt -1.001 T€. In der mittelfristigen Unternehmensvorschau steigt das Betriebsergebnis leicht. Der Dienstleistungsbereich ist stabil. Ergebnisschwankungen, Chancen und Risiken ergeben sich insbesondere aufgrund von Entwicklungen im Immobilienbereich im Hinblick auf die im Eigentum der BSBG stehenden Gebäude Taubenstraße 7-8, Neue Knochenhauerstraße 5 und Wilhelmstraße 62-71. Hinsichtlich näherer Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Textziffer 3.3 auf Seite 7 des der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplans verwiesen.

 

Im Personalaufwand sind insbesondere Tariferhöhungen für den geplanten Personalstand von 13 Mitarbeitenden, von denen aktuell fünf in Teilzeit arbeiten, berücksichtigt.

 

Das Zinsergebnis beläuft sich im Jahr 2026 auf -603 T€ liegt damit auf dem Niveau der bisherigen Mittelfristplanung. Aufgrund der für 2026 geplanten Umfinanzierung sowie der verringerten Liquidität steigen die Zinsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr an.

 

Das Beteiligungsergebnis 2026 beläuft sich auf -44.101 T€. Die sich im Finanzplanungszeitraum ergebenden Schwankungen sind insbesondere durch die Ergebnisabführung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) und die Verlustübernahme der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) bedingt. Zur Ergebnisentwicklung der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen in der Textziffer 3.2 auf den Seiten 4 ff. des Wirtschaftsplans verwiesen.

 

Bei der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag ist zu berücksichtigen, dass bei der BSBG durch die steuerliche Organschaft erhebliche Steuervorteile realisiert werden. So werden die auf die BSBG entfallenden Gewinnanteile der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG letztlich nicht mit Körperschaftsteuer belastet. Vom Jahr 2017 an wurde auch die Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in die steuerliche Organschaft aufgenommen, so dass auch die von dieser Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne nicht mehr durch Ertragsteuern belastet werden. Die geplanten Körperschaft- und Gewerbesteuern in Höhe von 189 T€ fallen insbesondere für die Aktivitäten im Immobilienbereich an.

 

Der Investitionsplan 2026 der BSBG hat einen Umfang von 464 T€. Neben Ersatzinvestitionen bzw. Anschaffungen im Bereich der IT-Ausstattung (20 T€) sind im Planungszeitraum Investitionen im Zusammenhang mit der Ablösung des vorhandenen SAP-Systems sowie zur Digitalisierung der Arbeitsprozesse der BSBG vorgesehen. Im Hinblick auf die geplante Konzeptvergabe der Immobilie in der Wilhelmstraße ist für die Folgejahre keine entsprechende Position im Investitionsplan hinterlegt. Weiterhin sind seit dem Jahr 2023 Thesaurierungen der bei der BVAG & Co. KG erwirtschafteten Ergebnisse vorgesehen und planerisch abgebildet.

 

II. Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG)

 

Nach der Wirtschaftsplanung 2026 der BVAG wird für das Jahr 2026 ein Jahresüberschuss in Höhe von 43.600 T€ erwartet. Der auf die BSBG entfallende Ergebnisanteil beträgt 25,1 % und beläuft sich somit auf 10.944 T€.

 

Die BVAG berücksichtigt in ihrer Planung für die Zukunft eine kontinuierliche Rücklagenbildung gemäß der Gewinnverwendungsvereinbarung zwischen den Gesellschafterinnen, um die Eigenkapitalbasis zu stärken. Für das Jahr 2026 beträgt der Anteil der BSBG an dieser Maßnahme rd. 444 T€. In der Wirtschaftsplanung der BSBG ist die von der BVAG geplante Rücklagenbildung abgebildet. Der BSBG wird ein Betrag von 444 T€ ergebnismäßig (wie bei einer Vollausschüttung) zugerechnet; er fließt ihr aber nicht zu und steht ihr liquiditätsmäßig insofern nicht zur Verfügung, sondern erhöht stattdessen den Buchwert der Beteiligung, den die BSBG an der BVAG hält.

 

Durch den mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollzogenen Formwechsel der BVAG in eine Personengesellschaft wurde erreicht, dass auf Ebene der BSBG eine Verrechnung der aus der Beteiligung an der BVAG resultierenden Gewinne ohne Körperschaftsteuerbelastung insbesondere mit Verlusten aus dem Verkehrsbereich erfolgen kann.

 

Die Ergebnisse der BVAG spiegeln die Entwicklung der Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten wider. Die im vergangenen Jahr vorgelegte Unternehmensvorschau prognostizierte für das Jahr 2026 einen Überschuss von rd. 45,4 Mio. . Nach der aktuellen Einschätzung wird eine Verschlechterung des Ergebnisses auf 43,6 Mio.  erwartet. Im Wesentlichen ist dies auf eine Steigerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 9,2 Mio. € gegenüber der bisherigen mittelfristigen Unternehmensvorschau zurückzuführen. Aufgrund der aktuellen Wettbewerbssituation wurden in der Planung zur Vermeidung weiterer Kundenabwanderungen Preissenkungen im Bereich Strom und Gas, die die Vertriebsmarge belasten, berücksichtigt. Hohe Investitionen im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz und der Dekarbonisierung werden perspektivisch die BVAG zusätzlich zu den planmäßigen Erneuerungen belasten.

 

Der Aufsichtsrat der BVAG hat den Wirtschaftsplan 2026 in seiner Sitzung am 18. November 2025 beschlossen.

 

III. Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo)

 

Die Ergebnisse der Niwo fließen um ein Jahr versetzt in den Jahresabschluss der BSBG ein, da hier weder ein Ergebnisabführungsvertrag besteht noch Abschlagszahlungen auf das Jahresergebnis zu leisten sind. Unter Berücksichtigung des zwischen der Niwo und ihren Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und BSBG beschlossenen 1. Nachtrag der Vereinbarung zur Ergebnisverwendung (Drucksachen-Nr. 25-26549) sollen sowohl für das Jahr 2025 (Prognose) als auch für das Jahr 2026 - jeweils im Folgejahr - 1.500 T€ an die BSBG ausgeschüttet werden. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Niwo und der BSBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 der Niwo wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der Niwo am 26. September 2025 bereits durch den FPDA in seiner Sitzung am 9. Oktober 2025 gefasst. Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 25-26548 verwiesen.

 

IV. Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG)

 

Ende des Jahres 2016 wurden 94,9 % der Anteile an der HBG von der Stadt auf die BSBG übertragen. Die Gesellschaft wurde in den bei der BSBG bestehenden steuerlichen Querverbund integriert, sodass auf die positiven Ergebnisse der Gesellschaft keine Ertragsteuern mehr anfallen. Dabei wurde auch ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, der vom Geschäftsjahr 2017 an wirksam ist. Die Ergebnisse der Gesellschaft fließen somit - bis auf eine fixe Garantiedividende für die Minderheitsgesellschafterin - vollständig an die BSBG. Unter bestimmten Bedingungen können aber trotzdem Rücklagen in der Gesellschaft gebildet werden, ohne den steuerlichen Querverbund zu gefährden. Diese Bedingungen werden aus heutiger Sicht im Planungszeitraum vorliegen, sodass in der Wirtschaftsplanung auch eine Rücklagenbildung in Höhe von jährlich 150 T€ abgebildet ist. Ob dies tatsächlich immer realisiert werden kann, wird aber als Einzelfallentscheidung jedes Jahr erneut betrachtet werden. Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2026 und der im Planungszeitraum voraussichtlich in Frage kommenden Rücklagenbildung, ergibt sich eine geplante Gewinnabführung für das Jahr 2026 in Höhe von 300 T€.

 

Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der BSBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 der HBG wird auf die Drucksachen-Nr. 25-26929 zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

V. Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM)

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM bedarf der Wirtschaftsplan der Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrates. Eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat der KVM wird den Wirtschaftsplan 2026 in seiner Sitzung am 25. November 2025 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung mündlich berichtet.

 

Der Regionalverband Großraum Braunschweig hat im Jahr 2024 die Linienleistung im ÖPNV der KVM/PVG in einem europaweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Nach erfolgter Zuschlagserteilung erbringt die PVG seit dem 10. August 2025 die Verkehrsleistungen der ehemaligen Konzessionen der KVM/PVG im Rahmen eines Verkehrsvertrages.

 

Die wesentliche Geschäftstätigkeit der KVM besteht in der Durchführung von Auftragsverkehren auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs mit Omnibussen, die überwiegend in den Stadtrandlagen Richtung Vechelde orientiert sind. Hierfür stellt die Gesellschaft auf vertraglicher Grundlage der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) Fahrer und Fahrzeuge zur Verfügung.

 

Die Gesellschaft hält 100 % der Geschäftsanteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG). Die bisher von der KVM gehaltenen Anteile am Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB) wurden mit Beschluss vom 19. September 2025 der Gesellschafterversammlung des VRB vor dem Hintergrund der o. g. Konzessionsvergabe auf die PVG übertragen.

 

Die Jahresüberschüsse bzw. Jahresfehlbeträge der PVG werden auf neue Rechnung vorgetragen und reduzieren bzw. erhöhen den Bilanzverlust bzw. Bilanzgewinn des Unternehmens (Stand Bilanzgewinn per 31. Dezember 2024: 923.281,71 ). Für das Jahr 2026 ist ein Ergebnis in Höhe von 351 T€ geplant.

 

Die KVM erwartet für das Planjahr 2026 ein Ergebnis in Höhe von 186 T€.

 

Im Investitionsplan der KVM sind für das Jahr 2026 Investitionen im Umfang von 575 T€ vorgesehen. Hiervon entfällt ein Großteil auf die Beschaffung von Linienbussen (480 T€).

 

VI. Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG)

 

Die BSBG ist alleinige Gesellschafterin der BSVG. Der von der BSVG erwirtschaftete Fehlbetrag wird gemäß des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der BSBG ausgeglichen. Zum Anweisungsbeschluss zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BSBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 der BSVG wird auf die Drucksachen-Nr. 25-26771 zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

VII. Braunschweig Veranstaltungsstätten GmbH (BSVS)

 

Die BSBG hält 94,8077 % an der BSVS und trägt den für das Jahr 2026 geplanten Verlust entsprechend im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der BSVS und der BSBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 der BSVS wird auf die Drucksachen-Nr. 25-26772 zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

VIII. Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH)

 

Die BSBG hält 94,8954 % an der Stadtbad GmbH und trägt den für das Jahr 2026 geplanten Verlust entsprechend im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der BSBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2026 der Stadtbad GmbH wird auf die Drucksachen-Nr. 25-26773 zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

Die Wirtschaftspläne 2026 der BSBG, KVM und der PVG sind als Anlage beigefügt.


 

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Anlagen

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