Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26771
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Wirtschaftsplan 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.11.2025
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Beteiligungen GmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Wirtschaftsplan 2026 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. November 2025 empfohlenen Fassung festzustellen.
- Die Geschäftsführung der Braunschweig Beteiligungen GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanung 2027 und 2028 für folgende Projekte bereits im Wirtschaftsjahr 2026 eine Handlungsermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen zu erteilen:
- Ladeinfrastruktur Busport 1 und 2 [30 LPs, inkl. vorgelagerter Energieversorgungsanlagen]
- E-Busse [Solo- und Gelenkfahrzeuge]
- Erweiterung Straßenbahn-Betriebshof [Am Hauptgüterbahnhof]
- GUW Lincolnsiedlung
- Stadtbahnausbau [Wendeschleife Gliesmarode, Volkmarode Nord]
- Weichen-Austausch Bohlweg
- Bahnhofsquartier I [Kurt-Schumacher-Straße/Willy-Brandt-Platz]
Sachverhalt
Zu 1. Wirtschaftsplan 2026
Sämtliche Geschäftsanteile der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) werden von der Braunschweig Beteiligungen GmbH (BSBG) gehalten.
Gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG entscheidet die Gesellschafter-versammlung der BSVG über die Feststellung der Wirtschaftspläne. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der BSBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der BSBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der BSVG wird den Wirtschaftsplan 2026 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 25. November 2025 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung mündlich berichtet.
Der Wirtschaftsplan 2026 der BSVG weist einen Fehlbetrag in Höhe von 40.065 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der BSBG ausgeglichen. Gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung für das Jahr 2026 befindet sich der Verlustausgleichsbedarf für die BSVG auf Planniveau.
Der Erfolgsplan 2026 und auch die mittelfristige Unternehmensvorschau sind betrieblich signifikant durch steigende Personal- und Energiekosten, die verstärkte Investitionstätigkeit der Gesellschaft u. a. in die Stadtbahnerweiterung sowie Ertragsunsicherheiten aus der deutschlandweiten Verteilung der D-Ticketerlöse geprägt.
Ziel der BSVG ist es den ÖPNV für Braunschweig stetig zu verbessern. Die Leistungserstellung und die Nutzung des ÖPNVs verbessern sich im Planungszeitraum. Die im Vergleich mit Mitbewerbern sehr guten Ergebnisse in Fahrgastbefragungen, sowie die Zunahme der Fahrgastzahlen belegen diese Entwicklung. Demgegenüber steht die gegenläufige Entwicklung des Finanzierungsangebotes des ÖPNVs. Die steigenden Produktions- und Unterhaltskosten werden durch Ertragssteigerungen nicht vollständig kompensiert. Mit der Einführung des D-Tickets ist ein attraktives Angebot für die Fahrgäste entstanden, die den Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit nutzen können. Im Planungszeitraum wird die auskömmliche Finanzierung dieses Tickets eine wesentliche Grundlage darstellen. Vor diesem Hintergrund berücksichtigt der Wirtschaftsplan 2026 auf Basis der bundes- und landespolitischen Grundsatzaussagen auch einen Ansatz zum Ausgleich des D-Tickets von jährlich 6.300 T€. Hinsichtlich der konkreten Jahresbeträge wird auf die Ausführungen in der Textziffer I.3 auf Seite 4 des der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplans verwiesen.
Unter diesen Planungsprämissen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:
Gegenüber den Vorjahren ist eine Steigerung der Umsatzerlöse geplant. Im Vergleich zu der Prognose für das Jahr 2025 ergibt sich eine Erhöhung um 1.183 T€. Dies entspricht einer Steigerung um 2,6 %. Diese Steigerung unterstellt eine weitere Zunahme der Nutzerhäufigkeiten sowie eine Steigerung der Fahrgeldeinnahmen.
Die Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung für das Jahr 2026 belaufen sich auf 500 T€ und bemessen sich am festgestellten Landessatz.
Die Ausgleichsleistung des Landes zur Finanzierung der Fehlbeträge durch Ausgabe von preisrabattierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten im Linienverkehr an Schüler, Studenten und Auszubildende (Schülerverkehre) ist in den § 7a und 7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes geregelt. Die bisherigen Ausgleichszahlungen in Höhe von 2.877 T€ wurden in der Planung fortgeschrieben.
Aus der Werbeflächenvermietung, welche im Wesentlichen die Außenwerbung auf Fahrzeugen und Haltestellen beinhaltet, werden Erlöse in Höhe von 860 T€ erwartet.
Die sonstigen Umsatzerlöse belaufen sich auf 2.094 T€ und beinhalten im wesentlichen die Zahlungen des Regionalverbandes und Dritten für die Erbringung von Regiobusleistungen und weiteren Bedarfsverkehren sowie innerkonzernliche Umsätze. Die angekündigte Reduzierung der Regiobusleistungen wird durch Aufwandsrückgängen in selbiger Höhe ausgeglichen.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die insbesondere auf eigenen internen Planungs- und Steuerungsmaßnahmen der Gesellschaft im Rahmen des Stadtbahnausbauprojektes sowie der weiteren großen Investitionstätigkeiten anfallen, bleiben im Planungszeitraum auf einem hohen Niveau.
Der Materialaufwand 2026 wird in Höhe von insgesamt 24.021 T€ prognostiziert und setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (12.517 T€) sowie aus den bezogenen Leistungen (11.504 T€) zusammen. Erstere beinhalten neben den Materialkosten insbesondere Energiekosten für den Fahrbetrieb (Fahrstrom und Dieselkosten). Unter den bezogenen Leistungen werden u. a. Fremdleistungen für die Instandhaltung und Reinigung der Fahrzeuge und aller Braunschweiger Haltestellen (6.332 T€) sowie Anmietverkehre (5.172 T€) veranschlagt.
Der Personalaufwand beläuft sich auf 49.155 T€. Ab dem Jahr 2026 wird mit einer mittleren Tarifentwicklung von rund 2,2 % geplant. Die Mitarbeiterzahl wird sich auf Basis der Vollzeitbetrachtung gegenüber der Vorschau 2025 im Planjahr 2026 auf gleichem Niveau mit 739 Mitarbeitenden inkl. Auszubildende bleiben.
Im Jahr 2026 werden Abschreibungen in Höhe von 11.856 T€ geplant. Diese resultieren in Höhe von 8.708 T€ aus bereits durchgeführten Investitionen der Vorjahre, während 3.148 T€ auf die im Finanzplan vorgesehenen Neuinvestitionen entfallen. Die Abschreibungen erhöhen sich im Finanzplanungszeitraum kontinuierlich auf 15.885 T€ im Jahr 2029, wobei der Anteil für die Neuinvestitionen auf 8.023 T€ ansteigen wird. Auf Basis der bereits in den Vorjahren realisierten Investitionsmaßnahmen führen insbesondere die im Finanzplan vorgesehenen Investitionen für die Fahrzeugbeschaffungen, die Sanierung des Betriebshofs Lindenberg und die Gleissanierungsmaßnahmen zu dem gezeigten Aufwuchs. Aus dem Stadtbahnausbauprojekt sind erstmals ab dem Jahr 2027 nach ersten Inbetriebnahmen Wirkungen auf die Abschreibungen zu erwarten.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden insbesondere das an die Stadt Braunschweig zu zahlende Wegenutzungsentgelt und Zahlungen für Dienstleistungen der BSBG im Rahmen der Finanzbuchhaltung veranschlagt.
Das Zins- und Finanzergebnis steht in direktem Zusammenhang mit den im Finanzplan enthaltenen Investitionen und berücksichtigt den um die Förderung bereinigten Fremdkapitalbedarf.
Der Finanzplan 2026 weist unter Einrechnung einer leichten Steigerung des Baupreisindexes einen Finanzbedarf für Investitionen in Höhe von 51.836 T€ (Brutto-Finanzbedarf) aus. Hiervon entfällt ein Betrag von 4.438 T€ auf Investitionen (Planungskosten) im Rahmen des Stadtbahnausbauprojekts.
Aufgrund der erwarteten Zuschüsse in Höhe von 17.492 T€ wird ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 34.530 T€ prognostiziert. Als Investitionsschwerpunkte 2026 sind neben der genannten Bereitstellung von Planungsmitteln für das Stadtbahnausbauprojekt zu nennen:
| 16.250 T€ |
| 2.586 T€ |
| 2.322 T€ |
| 2.100 T€ |
Zu 2. Handlungsermächtigung für Maßnahmen des Planjahres 2026
In Anbetracht der steigenden Vorlaufzeiten einzelner Projekte hat sich gezeigt, dass aus zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekten heraus bereits vorfristig eine Initiierung von Beschaffungsvorgängen erforderlich werden kann, um diese plankonform realisieren oder Preisvorteile generieren zu können.
Um für die Maßnahmen, deren eigentliche Umsetzung im Jahr 2027 und 2028 vorgesehen ist, bereits im Laufe des Jahres 2026 Ausschreibungen vornehmen zu können, benötigt die BSVG eine Handlungsermächtigung. Der Antrag auf vorgezogene Genehmigung im Sinne einer Handlungsermächtigung ergeht für folgende Projekte des Planjahres in 2027 und 2028:
- Ladeinfrastruktur Busport 1 und 2 [30 LPs, inkl. vorgelagerter Energieversorgungsanlagen]
- E-Busse [Solo- und Gelenkfahrzeuge]
- Erweiterung Straßenbahn-Betriebshof [Am Hauptgüterbahnhof]
- GUW Lincolnsiedlung
- Stadtbahnausbau [Wendeschleife Gliesmarode, Volkmarode Nord]
- Weichen-Austausch Bohlweg
- Bahnhofsquartier I [Kurt-Schumacher-Straße/Willy-Brandt-Platz]
Da dieser Vorgriff auf das Wirtschaftsjahr 2027 und 2028 eine Vorfestlegung für die Wirtschaftsplanung 2027 und 2028 der BSVG bedeutet, ist nach den bereits genannten Bestimmungen der Gesellschaftsverträge der BSVG bzw. der Alleingesellschafterin BSBG ein Anweisungsbeschluss des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung zur Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSBG erforderlich.
Das seit der Wirtschaftsplanung 2018 praktizierte Verfahren der Handlungsermächtigung hat sich bewährt und soll entsprechend auch weiterhin Anwendung finden.
Der Wirtschaftsplan 2026 der BSVG ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,2 MB
|
