Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26919

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan 2026 in

der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 6. November 2026 empfohlenen Fassung

festzustellen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Feststellung des Wirtschaftsplanes unterliegt nach § 11 Buchstabe d) des

Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) der

Entscheidung der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a)

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat dem Wirtschaftsplan 2025 in seiner Sitzung am 6. November

2025 in der vorgelegten Fassung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur

Beschlussfassung empfohlen.

 

Neben den Unternehmensbereichen ‚Kern und Gewerbe‘ und Hochbau (Sanierung Stadthalle) wird seit dem Nachtragswirtschaftsplan 2024 auch eine Sparte ‚Projektentwicklung‘ (Aufgabenbereich „Stiftshöfe“) dargestellt.

 

Im Gesamtergebnis aller Sparten wird für das Wirtschaftsjahr 2026 von einem positiven Ergebnis in Höhe von 190 T€ ausgegangen, so dass sich für die Stadt Braunschweig kein Zuschussbedarf ergibt.

 

Im Einzelnen:

 

 

 

 

Hinweis: Der Wirtschaftsplan 2025 sah zunächst vor, dass bzgl. der Aufwendungen der Sparte ‚Projektentwicklung‘ (Aufwendungen für die Maßnahme ‚Stiftshöfe‘) eine ertragswirksame Gegenbuchung bei der Position ‚Aktivierte Eigenleistungen‘ (sonstige betriebliche Erträge) erfolgen soll. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2024 hat sich herausgestellt, dass diese Kosten ertragswirksam bei den Bestandsveränderungen gegenzubuchen sind. Dies hat jedoch keine Ergebnisauswirkung, sondern stellt nur eine buchungssystematische Änderung dar.

 

Die Sparte ‚Kern und Gewerbe‘ hat insbesondere die Aufgabe der weiteren Entwicklung des Lilienthalquartiers sowie die Beteiligung und daraus resultierend Geschäftsbesorgung (an) der Braunschweiger Parken GmbH. Der Struktur des Aufgabenzuschnittes entsprechend wird hier ein negatives Ergebnis prognostiziert. Für das Wirtschaftsjahr 2026 wird als zusätzliche Einnahme die Erbpacht für das Lilienthalhaus III veranschlagt.

 

Die Hochbau-Sparte wird geprägt sein vom Fortschreiten der Sanierung der Stadthalle, der

Planungen für die Sanierung des Badezentrums Gliesmarode sowie dem Beginn der

Sanierungsplanungen für den Rathaus-Neubau. Darauf basierend sind entsprechende Honorare bei den Umsatz-Erlösen eingeplant sowie der entsprechende Personalbedarf.

 

Innerhalb der Sparte Projektentwicklung werden als Umsatzerlöse die Veräußerung des Schulgebäudes an die Stadt für 2026 veranschlagt. Es ist dementsprechend eine Gegenbuchung in gleicher Höhe bei den Bestandsveränderungen (d. h. Bestandsverminderung) vorzusehen. Die im Plan 2026 dargestellten Bestandsveränderungen in dieser Sparte ergeben sich insgesamt aus dem Saldo dieser Bestandsverminderung und der Fortführung (d. h. Bestandserhöhungen) der weiteren Baumaßnahmen Stiftshöfe.

 

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2026 einschließlich des Finanzplanes und Erläuterungen

beigefügt.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise