Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26918

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft

Braunschweig mbH wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2026 in der vom Aufsichtsrat in

seiner Sitzung am 12. November 2025 empfohlenen Fassung zu beschließen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Grundstücksgesellschaft

Braunschweig mbH (GGB). Gem. § 12 des Gesellschaftsvertrages der GGB ist für jedes

Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 11 d) der

Gesellschafterversammlung obliegt.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der

GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gem. § 6 Ziffer 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der GGB hat den Wirtschaftsplan 2025 in der als Anlage vorgelegten

Fassung in seiner Sitzung am 12. November 2025 beraten und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

Der Wirtschaftsplan 2026 weist bei Erträgen von 4.335.000,00 € und Aufwendungen von

insgesamt 7.299.300,00 € einen Fehlbetrag von 2.964.300,00 € aus (Vorjahr: 1.334.330,00 €). Die Prognose 2025 geht von einem positiven Ergebnis in Höhe von rd. 480,0 T€ aus. Somit ergibt sich rechnerisch zum Jahresabschluss 2025 ein Gewinnvortrag von ca. 1.433,6 T€. In dieser Höhe kann somit voraussichtlich der o. g. Fehelbetrag 2026 ausgeglichen werden, so dass ein Zuschussbedarf der Stadt in Höhe von 1.530,7 T€ verbleibt. Mittel stehen im Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt für das Wirtschaftsjahr 2026 zur Verfügung.

 

Im Vergleich zu den Daten der Vorjahre stellen sich die Planzahlen wie folgt

dar:

 

 

 

Die Umsatzerlöse 2026 sind gemäß der aktuellen zeitlichen Planung der Vermarktung

resp. Veräußerung der Wohn- und Gewerbegrundstücke angesetzt. Korrespondierend

ergeben sich entsprechende Aufwendungen durch die Bestandsverminderungen und erforderliche Rückstellungszuführungen für spätere Erschließungsmaßnahmen (Materialaufwand).

 

Ferner wird ein Anstieg des Personalaufwandes kalkuliert insbesondere aufgrund der geplanten Einstellung eines weiteren Mitarbeitenden im Bereich Projektsteuerung und technisches Controlling.

 

Das prognostizierte Zinsergebnis verschlechtert sich gegenüber den Vorjahren zum einen

aufgrund notwendiger Kreditaufnahmen und zum anderen durch voraussichtlich niedrigere

Zinserträge im Wirtschaftsplan-Jahr 2026.

 

Die Finanzplanung 2026 sieht Investitionen von insgesamt 25,4 Mio. € vor. Insbesondere

sind Maßnahmen im Rahmen des Grunderwerbes für die Baugebiete Rautheim, Feldstraße-Süd und Glogaustraße-Süd berücksichtigt sowie für Maßnahmen, die zur Realisierung in das Jahr 2026 verschoben wurden.

 

Der Mittelbedarf soll voraussichtlich durch eigene Liquidität sowie durch eine Kreditaufnahme über die Stadt Braunschweig in Höhe von 18 Mio. € sowie Cash-Pool-Darlehensaufnahmen gedeckt werden.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2026 beigefügt.

 


 

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Anlagen

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