Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreterin der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Flughafen

Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2026 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. November 2025 empfohlenen Fassung festzustellen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 11 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrages obliegt der Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) die Feststellung des Wirtschaftsplanes.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der

FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der FBWG hat in seiner Sitzung am 18. November 2025 dem Wirtschaftsplan 2026 in der vorgelegten Fassung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Im Vergleich zu den Daten der Vorjahre stellen sich die Planzahlen wie folgt

dar:

 

 

Der Plan 2026 weist Gesamterträge (ohne Betriebsmittelzuschüsse) in Höhe von rd. 8.188,3 T€ und Gesamtaufwendungen in Höhe von ca. 11.931,0 T€ aus. Ferner sind ‚Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung‘ in Höhe von 300,0 T€ eingeplant. Die Geschäftsführung geht davon aus, wie in den Vorjahren durch diverse Anstrengungen bei unterschiedlichen Ertrags- und Aufwandspositionen in genannter Höhe positive Ergebnisauswirkungen erzielen zu können.

 

Der Plan 2026 sieht einen Zuschussbedarf der Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig (1.948,3,7 T€) und Stadt Wolfsburg (745,2 T€) in Gesamthöhe von 2.694,2 T€ vor. Mittel stehen in entsprechender Höhe im Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Braunschweig für das Jahr 2026 zur Verfügung.

 

Rechnerisch verbleibt somit ein Fehlbetrag in Höhe von 748,5 T€, der durch Verrechnung mit dem vorhandenen Gewinnvortrag ausgeglichen werden soll, der zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 (unter Einrechnung des Jahresüberschusses 2024 in Höhe von 80.773,96 €) 2.716.064,71 € beträgt.

 

Der Plan 2026 geht von reduzierten Umsatzerlösen aufgrund einer voraussichtlich sinkenden Zahl an Flugbewegungen aus.

 

Ferner ist ein Anstieg beim Materialaufwand veranschlagt. Es sind höhere Ansätze insbesondere aufgrund des notwendigen Instandhaltungsbedarfs für die Flughafeninfrastruktur (Sanierung Start- und Landebahn) vorgesehen.

 

Der Investitionsplan 2026 weist Bauvorhaben in Höhe von 743,0 T€ aus, hierbei sind 420,0 T€ als größter Posten für den Umbau des ‚General Aviation Terminals‘ veranschlagt. Ferner sind Beschaffungen in Gesamthöhe von 188,1 T€ sowie Flächenerwerbe im Rahmen des Planänderungsverfahren in Höhe von 50,0 T€ und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Höhe von 30,0 T€ eingeplant.

 

Die Maßnahmen können durch Abschreibungsmittel sowie vorhandene eigene Liquidität finanziert werden.

 

Ergänzend wird folgendes angemerkt:

 

Im Laufe des Jahres 2025 hat sich ergeben, dass gemäß dem im Juli 2025 vorgelegten Regierungsentwurf für den Bundes-Haushalt 2026 die veranschlagten Mittel für die Erstattung der Flugsicherungskosten für die „kleineren“ Flughäfen in Deutschland entfallen sollen. Für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg würde dies zu Einnahme-Ausfällen in Höhe von rd. 750 T€ pro Quartal führen.

 

Nach derzeitigem Sachstand werden im Bundeshaushalt 2026 jedoch wieder entsprechende Mittel zur Finanzierung der Flugsicherungskosten 2026 der regionalen Flughäfen bereitgestellt. Die endgültigen Beschlüsse des Bundestages (voraussichtlich Ende November 2025) und des Bundesrates (voraussichtlich Dezember 2025) zum Bundeshaushalt bleiben jedoch abzuwarten.

 

Im ‚worst case‘ des Wegfalls dieser Einnahmen könnte die FBWG im ersten Quartal 2026 im Rahmen des Wirtschaftsplans eine temporäre Zwischenfinanzierung sicherstellen. Es wäre jedoch dann kurzfristig in Abstimmung mit den Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und Stadt Wolfsburg die Aufstellung eines Nachtragswirtschaftsplanes 2026 vorzusehen.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2026 beigefügt.

 

 

 


 

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Anlagen

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