Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26776-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 30.10.2025 wird wie folgt Stellung genommen:


Zu 1.:

 

Die Verwaltung steht im regelmäßigen Austausch mit dem Verwalter des EKZ Elbestraße. Zuletzt wurde dabei vereinbart, dass im Ersten Schritt bauliche Maßnahmen zur Eindämmung der Verschmutzung umgesetzt werden. Dies ist zwischenzeitlich bereits in Teilen erfolgt. Im Zweiten Schritt soll ein Maßnahmenkonzept zum tierschutzgerechten Verschluss der Brutmöglichkeiten in den Zwischendecken von einer Fachfirma erstellt werden. Eine mögliche Vorgehensweise für den Umgang mit der Taubenproblematik wurde seitens der Verwaltung dabei bereits aufgezeigt (s. Frage 3); bisher liegt der Verwaltung jedoch noch kein Maßnahmenkonzept vor.

 

Zu 2.:

 

Die Beseitigung der Verschmutzung liegt in der Zuständigkeit des Eigentümers bzw. des Verwalters. Eingehende Beschwerden über die Verschmutzung des EKZ wurden stets an die Objektverwaltung weitergeleitet. Dabei wurde mehrfach mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass ein Gesamtkonzept für das Objekt notwendig ist, um die Konfliktsituation zu entschärfen. Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen ist die Zunahme der Verschmutzung bei der Objektverwaltung bekannt und der Reinigungsdienstleister wurde angewiesen, die Reinigungsintervalle zu verkürzen und die Reinigungen zu intensivieren. Die Verwaltung hat die Objektverwaltung bereits darauf hingewiesen, dass die bisherigen Reinigungsbemühungen unzureichend sind.

 

Zu 3.:

 

Die Tauben brüten derzeit in mehreren Bereichen in den Zwischendecken der Traversen. Ein Verschluss der Einflugöffnungen ist daher aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht ohne Vorkehrungen zulässig – es muss zunächst sichergestellt werden, dass sich keine Taubenküken oder angebrütete Eier in den Zwischendecken befinden. Dies kann durch den Austausch der gelegten Eier mit Ei-Attrappen erfolgen. Sobald die adulten Tiere dann aus den Bereichen verscheucht wurden, ist ein Verschluss möglich.


 

Der Verschluss der Öffnungen und der Entzug der Brutmöglichkeiten wird jedoch erfahrungsgemäß dazu führen, dass sich die Tauben neue Brutstätten am Objekt suchen werden. Diese Auswirkungen zeigen sich bereits jetzt: Durch die ersten baulichen Veränderungen (insb. der Veränderung der Einflugöffnungen) halten sich die Tauben vermehrt im Innenbereich auf und es kommt dort zu größerer Verschmutzung.

 

Es ist daher zu empfehlen, parallel zu dem Verschluss der Zwischendecken alternative Brutplätze in Form eines betreuten Taubenschlags anzubieten. An diesen Brutplätzen kann durch den Austausch der gelegten Eier eine tierschutzgerechte Regulation der Population erfolgen.
 

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