Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-26913

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, gemäß dem Qualitätsstandard für Fahrradstraßen geeignete Maßnahmen zur Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs auf der Adolfstraße zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Leonhardstraße zu prüfen und vorzuschlagen.   

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Adolfstraße ist im genannten Abschnitt als Fahrradstraße ausgewiesen. Die Fahrbahn ist relativ breit und übersichtlich, daher lädt sie auch nicht zu einer verhaltenen Fahrweise ein.

Eine kürzlich an die Ratsfraktionen übersandte Erhebung des ADFC ergab jedoch, dass zu den Spitzenzeiten (7:00 Uhr bis 8:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr) von den stündlich jeweils ca. 100 bzw. 80 Kfz etwa 80 % die Adolfstraße auf diesem Abschnitt ganz durchfuhren, also nicht dem Anlieger- bzw. Anwohnerverkehr zuzurechnen sind. In denselben Zeiträumen wurden jeweils deutlich über 100 Radfahrende gezählt.

Im Qualitätsstandard für Fahrradstraßen wird als eine Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit und Attraktivität der folgende Punkt genannt (DS 22-19984): „Beschränkung der Zufahrt auf Anliegerverkehre, sofern Kfz-Verkehr zugelassen ist, und Prüfung geeigneter (baulicher) Maßnahmen zur Verhinderung von Kfz-Durchgangsverkehr, z. B. durch Einbahnstraßen, Sackgassen oder Diagonalsperren.”

Erfahrungsgemäß würde eine Beschilderung „Anlieger frei“ alleine hier nicht ausreichen, um den Kfz-Verkehr spürbar zu reduzieren. Eine geeignete Maßnahme könnte es z. B. sein, die Durchfahrung auf ganzer Länge zu unterbinden, z. B. durch einen Modalfilter im Bereich der Einmündung Villierstraße. Er könnte aus Pollern oder auch einer „Möblierung“ wie im Magniviertel in der Ritterstraße bestehen und müsste so platziert sein, dass Durchgangsverkehr nicht einfach auf die angrenzenden Wohnstraßen (Villierstraße, Bertramstraße, Gerstäckerstraße) verlagert wird. Auch die Durchlässigkeit für Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr, Straßenreinigung müsste gewährleistet sein.   

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