Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26581-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bahnübergang Wendebrück
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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18.11.2025
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 29.09.2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Zur Beantwortung der Frage 1 hat die Verwaltung die DB InfraGO als Maßnahmenträgerin angefragt. Die DB InfraGO hat daraufhin wie folgt geantwortet:
Zu 1.) „Auf Grund der starken Auslastung der Bauunternehmen konnten für Oktober keine Ressourcen gebunden werden, weshalb der Baustart auf Anfang November verschoben werden musste. Die geplante Öffnung des Bahnübergangs musste daher auf den 01.12.2025 verschoben werden. Für den November sind mehrere bauliche Umbauschritte eingetaktet. Zu den insbesondere vom 03.11.2025 bis 10.11.2025 intensiven Arbeiten und Einschränkungen erfolgte eine Pressemitteilung und Anwohnerinformationen mit näheren Informationen.“
Zu den weiteren Fragen antwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu 2.) Die Stadt Braunschweig steht zu allen Bahnübergängen derzeit in sehr intensivem Kontakt mit der DB InfraGO, um zu unterstützen und Lösungen zu finden. Die DB AG hat einen aktuellen Zeitplan öffentlich kommuniziert. Darüberhinausgehende Möglichkeiten der Beschleunigung werden nicht gesehen.
Zu 3.) Sperrungen von Bahnübergängen erfolgen auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes und der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung. Für den Bereich des Bahnüberganges ist die Stadt Braunschweig nicht die zuständige Behörde. Somit kann die Sperrung nicht durch die Verwaltung aufgehoben werden, auch nicht durch andere Beschilderungslösungen.
