Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26499-01
Grunddaten
- Betreff:
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Bahnübergang Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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25.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion, CDU-Fraktion und Herrn Tobias Zimmer (FDP) vom 17.09.2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Frage 1 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.: In der Sitzung des Stadtbezirksrates 112 am 03.06.2025 hat die Verwaltung die Vorlage „25-25831 Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bahnübergangs Bienrode III - Auf dem Anger“ vorgestellt und gemeinsam mit Vertretern der Deutschen Bahn DB InfraGO Fragen zu der Vorlage beantwortet. Bei dieser Drucksache handelte es sich um eine städtische Stellungnahme zum Planverfahren zu obigem Bahnübergang. Die zeitlichen Aspekte waren nur im Ausblick Gegenstand der Vorlage. Im Rahmen der Diskussion wurden auch zu den anderen Bahnübergangen in Bienrode Fragen beantwortet, u. a. auch zu den Umsetzungsperspektiven. Insofern fand keine explizite bzw. gesonderte Vorstellung der Zeitplanung statt. Vielmehr hat sich der Informationsaustausch im Gespräch ergeben. Sobald die Unterlagen für eine städtische Stellungnahme zum Planverfahren für den BÜ Grünewaldstraße vorliegen, wird die Verwaltung diese auch in den zuständigen Stadtbezirksräten vorstellen.
Zur Beantwortung der Fragen 2 und 3 hat die Verwaltung die Fragen an die DB InfraGO weitergegeben. Diese hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
Zu 2.: „Es wurden noch keine detaillierten Informationen zu Abläufen zur Wiedereröffnung gegenüber der Stadt geäußert, da ein Zeitplan für den BÜ Grünewaldstraße derzeit seitens der DB InfraGO in der Erstellung ist und insofern noch nicht vorliegt. Hierzu müssen aktuell noch einige Randbedingungen und technische Fragen geklärt werden, um einen validen Terminplan aufstellen zu können. Grundsätzlich wird aktuell noch erarbeitet, welche Planungsschritte nach HOAI (insbesondere Lph4, Genehmigungsplanung) vollständig stattfinden müssen oder ggf. eingekürzt werden können. Wir möchten noch einmal darauf verweisen und betonen, dass die ursprünglich abgestimmte Lösung einer Unterführung kurz vor der Realisierung komplett verworfen werden musste und die komplette Neuplanung an diesem BÜ auf Grund des Bürgerbegehrens erforderlich geworden ist.“
Zu 3.: „Die Beurteilung und Zustimmung zum Einsatz einer sogenannten mobilen Sicherungsanlage obliegt immer der internen Abteilung des Betriebs. Hier werden unterschiedliche Kriterien berücksichtig und projektseitig muss sich daran anpasst werden. Der Einsatz einer mobilen Sicherungsanlage ist damit immer eine Einzelfallentscheidung. Im Allgemeinen ist eine mobile Sicherungsanlage in der Sicherheitskaskade stets ein unsichererer Zustand als eine Sperrung für alle Verkehrsteilnehmer. Daher wird, wo nur möglich, grundsätzlich eine Straßensperrung zuerst erwirkt und dringend bevorzugt. Weiter ist eine mobile Sicherungsanlage eine äußerst kostenintensive Art der Sicherung, die monatlich einen höheren fünfstelligen Betrag an Steuergeldern erfordert. Daher handeln wir im Interesse des Bundes und aller Steuerzahler, wenn wir diese Anlagen nur in Situationen einsetzen, wo wir keine alternativen Möglichkeiten haben.“
