Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26565

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Umsetzung des Freizeitweges im Baugebiet Dibbesdorfer Straße-Süd mit einseitig begleitenden Baumpflanzungen (gem. B-Plan) wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG. Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Gestaltung der öffentlichen Grünflächen inkl. Kinderspielflächen sowie des Jugendplatzes um einen Beschluss über die Ausgestaltung von Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Planungsziel:

Die vorliegende Planung umfasst eine Wegeverbindung als Teil einer gem. B-Plan dargestellten öffentlichen Grünanlage. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Herstellung eines Freizeitweges aus wassergebundener Decke, dem eine zentrale Verbindungsfunktion sowohl innerhalb des Quartiers als auch darüber hinaus zukommt. Aufgrund des anstehenden Baugrundes ist entgegen der üblichen Bauweise beiderseits des Weges eine Einfassung vorgesehen. Begleitet wird der Weg von 20 Baumpflanzungen auf der Westseite. Hierbei sollen gem. B-Plan mittelkronige Bäume zum Einsatz kommen, die anhand spezifischer Charakteristika ausgewählt werden:

 

  • Ökologischer Wert für die heimische Fauna
  • Resilienz gegenüber den sich ändernden klimatischen Bedingungen
  • Spezielle Standortbedingungen (Gleisschotter, sandiger Boden mit hoch anstehendem Grundwasser)
  • Gestalterische Aspekte wie Blüte, Habitus und Herbstfärbung, die im Jahresverlauf wechseln.

 

In den verbleibenden Flächen wird in Teilen des vorhandenen Gleisschotters bewusst sichtbar bleiben und modelliert, um Habitatstrukturen insbesondere für Eidechsen zu schaffen. Diese werden partiell durch Totholzhaufen ergänzt. In rhythmischer Abfolge werden darüber hinaus Initialpflanzungen von Stauden mit hohem Nahrungswert für heimische Insekten vorgesehen, die sich bei zusagenden Bedingungen innerhalb der Fläche moderat ausbreiten dürfen. Bewusst werden für bodennistende Insekten auch Flächen unbegrünt verbleiben. ´Ansaatinseln´ blütenreicher Saumstrukturen sollen das Bild ergänzen.

 

Die dargestellte Art der Randgestaltung soll eine extensive Pflege in den Randbereichen zur Folge haben.

 

Die Rodungsarbeiten der nördlichen Fläche werden aus Gründen der Verkehrssicherheit zum schnellstmöglichen Zeitpunkt durchgeführt.

 

Beschlussinhalte

Beschlossen werden soll der Entwurf für die gesamte Wegetrasse gem. B-Plan. In der Folge soll dann zeitnah bereits der erste Bauabschnitt (südlicher Teilbereich der Trasse zwischen Bocksbartstraße und Volkmaroder Straße) zur Ausführung kommen (Anfang 2026).

 

Insbesondere der südliche Teil stellt für die Anwohnenden des Quartiers bereits aktuell eine sehr wichtige Wegeverbindung Richtung Volkmaroder Straße dar. Mit der vorgezogenen Umsetzung dieses Teilabschnitts entspricht die Verwaltung dem Wunsch aus Politik und Anwohnerschaft. Für diesen Teilbereich sind nach aktueller Schätzung 85.000 € kalkuliert. Diese Mittel stehen im Haushalt als Haushaltsrest zur Verfügung.

 

Für den nördlichen Wegeabschnitt ist aktuell noch ein Baugrundgutachten in Bearbeitung. Die Trasse soll wie beschrieben auch Richtung Nordost fortgeführt und an die gewidmete Verkehrsfläche angebunden werden.

 

Dieser Bereich soll im weiteren Prozess, nach Auswertung des beauftragten Bodengutachtens, mit einer Kostenberechnung hinterlegt und im weiteren Prozess ebenfalls in die Umsetzung gebracht werden. Hierfür stehen rd. 230.000 € als Haushaltsrest zur Verfügung.

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Anlagen

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