Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26650-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung Verkehrsspiegel und Warnschilder Thunstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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18.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 28.10.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Bezirksrat 322 bittet die Verwaltung Vorschläge zu unterbreiten, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um das Gefährdungspotential in der Kurve Thunstraße - Eickhorst nachhaltig zu minimieren.
So bitten wir u. a. darum:
- In der Kurve einen Verkehrsspiegel anzubringen, so dass die Schulkinder, Senioren und weitere Personen, wenn sie die Straße zur Bushaltestelle überqueren möchten, die Straße vor der Kurve einsehen können und nicht auf Gehör (da man nicht sehen kann, ob ein Auto kommt) über die Straße gehen müssen.
- Es sollten auch unregelmäßige Verkehrsüberwachungen und Geschwindigkeitskontrollen in Erwägung gezogen werden.
- Auch das Aufstellen eines Schildes "Achtung! Schulkinder kreuzen!" auf beiden Seiten der Fahrstrecke in gebotenem Abstand zur Kurve soll bitte geprüft und in Erwägung gezogen werden."
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat die Polizei um Stellungnahme gebeten. Demnach handelt es sich bei dem in Rede stehenden Bereich weder um eine Unfallhäufungsstelle noch um eine Gefahrenstelle.
Dies vorweggestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen des Stadtbezirksrates wie folgt:
Zu 1.: Ein Verkehrsspiegel suggeriert eine falsche Sicherheit und die Aufmerksamkeit des Nutzerkreises würde sich auf den Spiegel und nicht auf die Umgebung richten und daher abnehmen. Zudem hat ein Verkehrsspiegel einige Nachteile: Durch die Wölbung zum Betrachter wird das reale Bild verkleinert, dadurch sind Größen, Geschwindigkeiten und Entfernungen schwer einzuschätzen. Bei kaltem Wetter kondensiert die Luftfeuchtigkeit an der Spiegeloberfläche, bei Frost gefriert diese Feuchtigkeit. In beiden Fällen ist der Spiegel dann nicht nutzbar. Außerdem verursachen Verkehrsspiegel einen erhöhten Unterhaltungsaufwand dadurch, dass sie oft verstellt und gelegentlich auch beschädigt werden. In der Betrachtung der gesamten Eigenschaften ist festzustellen, dass die Nachteile überwiegen.
Zu 2.: Gemäß § 36 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung obliegen die Eingriffsrechte im fließenden Verkehr einzig der Polizei. Daher müssen Verkehrsüberwachungen von dort vorgenommen werden. Da es laut Polizei weder eine Unfalllage noch eine Gefahrenstelle oder Verkehrsverstöße an der in Rede stehenden Stelle gibt bzw. bekannt sind, sieht die Polizei von Verkehrsüberwachungen ab.
Die Verwaltung wird im genannten Bereich der Thunstraße eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes durchführen. In Abhängigkeit der Messergebnisse können dann weitere Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung folgen.
Zu 3.: Die Verwaltung wird der Anregung des Stadtbezirksrates folgen und das Verkehrszeichen 136 (Kinder) auf beiden Seiten der Fahrstrecke in einem gebotenen Abstand zur Kurve aufstellen.
