Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 25-26639-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Installation von Noppensteinen im Übergangsbereich vom Gehweg zum Geh- und Radweg am Ortsausgang Wenden Richtung Rühme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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18.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 28.10.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung am Ortsausgang Wenden Richtung Rühme den Übergang vom reinen Gehweg zum Geh- zum Radweg durch Noppensteine als taktiles Hinweiselement kenntlich zu machen. Sollte der Vorschlag von Seiten der Verwaltung abgelehnt werden, so bittet der Stadtbezirksrat 322 um Alternativvorschläge, um den Missstand zu beheben und der Forderung gerecht zu werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Möglichkeit, den reinen Gehweg vom Radweg mithilfe eines Noppentrennsteins zu trennen, wurde bereits im Nachgang zum Ortstermin am 07.10.2025 geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde dem Stadtbezirk im Protokoll mitgeteilt.
Eine Installation eines Noppentrennsteins ist nicht möglich, da dieser sehbeeinträchtigten Personen im Regelgebrauch signalisiert, dass an dieser Stelle eine dauerhafte Trennung zwischen Geh- und Radweg besteht. Eine sehbeeinträchtigte Person würde an der hier vorliegenden Stelle nicht weitergehen, da sie davon ausgeht, sich weiterhin auf einem Gehweg zu befinden, und beim Übertreten des Trennsteins auf den Radweg gelangen würde. An dieser Stelle wechselt jedoch die Verkehrsführung von einem reinen Gehweg zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg. Für diese Art der Übergangssituation existieren keine entsprechenden taktilen Elemente.
Darüber hinaus hat die Verwaltung auch die Möglichkeit geprüft, ein Fahrradpiktogramm auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg anzubringen. Auch dies entspricht nicht den geltenden Regelwerken und kann daher nicht angeordnet werden. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Radfahrende eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber zu Fuß Gehenden. Sie müssen ihre Geschwindigkeit an dieser Stelle verringern, da an den Einmündungen zum Gehweg jederzeit damit zu rechnen ist, dass Fußgänger auf den gemeinsamen Geh- und Radweg treten.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden nach einer Änderung der Verkehrsführung zunächst an die neue Situation gewöhnen und die regelkonforme Nutzung verinnerlichen müssen. Die Verwaltung ist überzeugt, dass durch die vorgenommenen Veränderungen bereits eine deutliche Verbesserung gegenüber der vorherigen Situation erreicht wurde. Beim Ortstermin am 07.10.2025 wurde zudem festgestellt, dass sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmenden an die neue Verkehrsführung hält.
