Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 25-26957
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsfähigkeit des Eintracht-Stadions im Hinblick auf Ligaanforderungen und Finanzierungsperspektiven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Beantwortung
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27.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist Eigentümerin des Eintracht-Stadions, das von Eintracht Braunschweig für den Profifußball genutzt wird. Für die Teilnahme am Spielbetrieb in der 1. und 2. Fußball-Bundesliga gelten verbindliche infrastrukturelle und sicherheitsrelevante Anforderungen der Deutschen Fußball-Liga (DFL), für die 3. Liga Anforderungen des Deutschen Fußballbundes (DFB), die regelmäßig aktualisiert und perspektivisch weiter verschärft werden. Dies betrifft insbesondere Sicherheitskonzepte, Fantrennung, Barrierefreiheit sowie technische Anforderungen an Medien-, TV- und Beleuchtungsinfrastruktur.
Mehrere Kommunen prüfen daher systematisch den Investitionsbedarf ihrer Stadien. In Osnabrück hat der Rat im Jahr 2025 nach einer Bestands- und Bedarfsanalyse beschlossen, die städtische Fußballarena „Bremer Brücke“ zu modernisieren, um die langfristige Ligatauglichkeit zu sichern. In Osnabrück wurde dabei ein strukturierter Prozess gewählt: Einbindung des Vereins, der Betreibergesellschaft, sowie Prüfung verschiedener Finanzierungsmodelle einschließlich externer Fördermittel, Beteiligung regionaler Unternehmen sowie Beiträge der Stadtgesellschaft.
Für kommunale Sportstätten – einschließlich Stadien – sind Fördermittelprogramme, z. B. das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“, grundsätzlich zugänglich. Darüber hinaus werden bei Stadionprojekten in anderen Städten ergänzende Modelle geprüft, etwa Beteiligung von Sponsoren, Stiftungen, regionalen Unternehmen oder Mischfinanzierungen.
Das Eintracht-Stadion in Braunschweig ist seit 1981 in Eigentum der Stadt Braunschweig. In den frühen 90er Jahren gab es erste Modernisierungsmaßnahmen, die aufgrund der erhöhten Sicherheitsbestimmungen des DFB dringend durchgeführt werden mussten. 1993 begann der Stadionumbau, die überdachte Südkurve entstand komplett neu, der Oberrang der Gegengerade wurde mit Sitzplätzen ausgestattet und in Westtribüne umbenannt, die Nordkurve neu gestaltet und auch die Laufbahn wurde erneuert. Zusätzlich wurden neue Flutlichtmasten und eine Beschallungsanlage installiert.
Im Spätsommer 2013 wurden die umfangreichen Modernisierungsarbeiten der Haupttribüne abgeschlossen, mit denen zwei Jahre zuvor nach dem positiven Ausgang einer Befragung der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger begonnen worden war. Im Zuge dieser Baumaßnahmen wurde der Vorplatz des EINTRACHT-STADIONs neu gestaltet, außerdem entstanden 20 neue Logen sowie ein neuer Businessbereich. (https://www.eintracht.com/stadion/geschichte ) Außerdem wurden 2024 Beschlüsse zur außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln für baulichen Maßnahmen zur Vermeidung von Sachschäden und zur Erhöhung der Sicherheit aufgrund von Forderungen des Niedersächsischen Innenministeriums sowie der Polizeidirektion Braunschweig durch den Rat veranlasst.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Stadt Braunschweig die Zukunftsfähigkeit des Eintracht-Stadions einordnet und welche Prozesse zur Bewertung möglicher Handlungsbedarfe vorgesehen sind.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie bewertet die Verwaltung die langfristige Zukunfts- und Ligatauglichkeit des Eintracht-Stadions im Hinblick auf absehbare infrastrukturelle und technische Anforderungen der DFL / des DFB (je nach Ligazugehörigkeit)?
2. Plant die Verwaltung – analog zum Vorgehen in Osnabrück – einen strukturierten Prozess zur Bewertung und Weiterentwicklung des Stadions einzuleiten, einschließlich Einbindung von Eintracht Braunschweig, der Betreibergesellschaft sowie relevanter Stakeholder aus Wirtschaft, Stadtgesellschaft und Sponsoring?
3. Welche Finanzierungsoptionen prüft die Verwaltung für mögliche Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, einschließlich Förderprogrammen von Bund und Land sowie Beteiligungsmodellen mit Sponsoren, Unternehmen oder weiteren Partnern?
Wir bitten darum, dass die Antwort auf die Anfrage dem Sportausschuss in der Sitzung am 01.12.2025 als Mitteilung zugeht.
