Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 25-26960
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Tagesordnungspunktes "Sachstand Sanierung Rathaus-Neubau"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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28.11.2025
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, nach § 49 (2) der Geschäftsordnung zur Sitzung des Ausschusses für Planung und Hochbau am 28. November 2025 einen Tagesordnungspunkt mit dem Titel „Sachstand Sanierung Rathaus-Neubau” einzurichten und dann den aktuellen Sachstand der vorgesehenen Sanierung (vor allem zu den Punkten Zeitplan Freizug und Wiedereinzug, Bauablauf und Kosten) zu berichten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Sanierung des Rathaus-Neubaus ist schon länger beschlossene Sache, im Doppelhaushalt 2025/26 sind – mit dem größten Anteil an Baukosten ab dem Jahr 2027 – bislang rund 25 Millionen Euro vorgesehen. Im Zusammenhang mit der langfristigen Anmietung im BraWo-Park war sogar die Rede davon, dass ab 2023 die Sanierung des Rathaus-Neubaus beginnen sollte (vgl. DS.-Nr. 19-11958). Auf Bautätigkeiten hat man jedoch bislang vergebens gewartet, obwohl bereits Ende 2021 über den Sieger des Architekturwettbewerbs informiert worden war (vgl. DS.-Nr. 21-17444).
Einzelne Abteilungen und Fachbereiche sind inzwischen bereits ausgezogen. So hat beispielsweise der Fachbereich Finanzen sein neues Quartier am Heinrich-Büssing-Ring schon bezogen, der Fachbereich Tiefbau und Verkehr soll nach einer entsprechenden Sanierung in die Liegenschaft in der Auguststraße umziehen.
Es ist daher von öffentlichem Interesse, wie der aktuelle Sachstand in Bezug auf Freizug, Wiedereinzug, Bauablauf und insbesondere die Kosten zu sehen ist.
Fraglich ist insbesondere, inwieweit die aktuell im Haushalt eingeplanten Finanzraten angesichts der zu erwartenden Kostensteigerungen den geplanten Bauablauf noch zulassen, und/oder ob sich zusätzliche Mittel/Auswirkungen aus dem SVIK (Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität) ergeben.
Es wurden durch die Verwaltung hin und wieder einzelne Mietverträge vorgelegt, die im Rahmen des Freizugs abzuschließen waren. Darüber hinaus gab es im September 2024 den Beschluss zum Ankauf von vier Einzelteileigentumsanteilen (vgl. DS.-Nr. 24-24238).
Eine Gesamtkostenübersicht und ein aktueller verdichteter Zeitplan über den Bauablauf liegen allerdings weiterhin nicht vor und sind daher so schnell wie möglich seitens der Verwaltung vorzustellen.
