Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die aufgelisteten Projekte eine Interessenbekundung auf Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einzureichen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 16. Oktober 2025 den Projektaufruf für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) veröffentlicht. Ziel des Programms ist die bauliche Sanierung und Modernisierung von kommunalen Sportstätten mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung. Das Programm umfasst ein Gesamtfördervolumen von einer Milliarde Euro. Für 2025 stehen 333 Millionen Euro bereit, wobei der Bund bis zu 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben übernimmt (mindestens 250.000 Euro, maximal 8 Millionen Euro). Hieraus ergibt sich ein Mindestprojektvolumen je Vorhaben von rund 550.000 €.

 

Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Kommunen können ab dem 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 online ihr Interesse bekunden. Nach Aufforderung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) können ab März 2026 die ausgewählten Projektträger konkrete Zuwendungsanträge stellen. Ein Ratsbeschluss zur Teilnahme am Programm ist bereits für die Interessenbekundung erforderlich.

 

Weitere Rahmenbedingungen des Programms

Gefördert werden Sportstätten mit regionaler oder überregionaler Bedeutung, die über den örtlichen Bedarf hinaus für den Vereinssport, Schul- oder Breitensport relevant sind. Nicht gefördert werden hingegen Einrichtungen, die hauptsächlich dem Spitzensport oder professionellen Sport dienen (z. B. ein Stadion, das überwiegend von einem Profiverein genutzt wird). Ferner darf mit der Umsetzung des Projekts erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden (voraussichtlich Mitte 2026). Der Bewilligungszeitraum endet spätestens am 31. Dezember 2031; bis dahin müssen die Projekte abgeschlossen sein.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen des Programms SKS wurden folgende Projekte für die Interessenbekundung identifiziert: 

 

 

 

 

Bad Gliesmarode (Baukosten ca. 10,6 Mio. €)

Sanierung der Badewasser-, Lüftungs-, Regelungs- und Heizungstechnik sowie Sanierung der Beton- und Holkonstruktion und des Nicht-Schwimmerbeckens.

 

Vienna House, Sanierung und Umbau Haus 3, Sportkomplex (Baukosten ca. 24,1 Mio. €)

Sanierung und Umbau zum multifunktionalen Breitensportbereich: zwei Tennishallen und sechs Tennisplätze, zwei kleine Gymnastikhallen, vier Squashfelder/Baseball-Schlagkäfige, eine Kampfsport-Trainingshalle sowie Umkleide- und Duschräume.

 

Sanierungs- / Erneuerungsmaßnahmen der Sporthalle IGS Wilhelm Bracke (Baukosten ca. 3,5 Mio. €)

Sanierung des Hallenbodens, der Tribünenanlage, der Trennvorhanganlage, des Flachdaches über der Halle sowie des Zugangs für Zuschauer (Umnutzung Raumreserve nicht förderfähig).

 

Erweiterung der Sportanlage in Rautheim (Baukosten ca. 2,5 Mio. €)

Neubau eines Kunststoffrasenplatzes sowie Erweiterung der Umkleide- und Sanitäranlagen auf der Sportanlage.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die genannten vier Projekte eine Interessenbekundung abzugeben. Bei den ausgewählten Projekten handelt es sich um Maßnahmen, die überwiegend im Haushaltsplan 2025/2026 bzw. in den Wirtschaftsplanungen der Gesellschaften berücksichtigt sind. Die Projekte „Erweiterung der Sportanlage in Rautheim“ sowie die „Sanierungs- / Erneuerungsmaßnahmen der Sporthalle IGS Wilhelm Bracke“ müssten im Rahmen kommender Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanungen berücksichtigt werden.

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