Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26826-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Zahlungen aus dem Betrieb der Windkraftanlagen im Stadtbezirk Südwest
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII - Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Hanusch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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18.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage DS 25-26826 vom 5. November 2025 wird wie folgt Stellung genommen:
Hierzu hat die Landwind Planung GmbH & Co KG mitgeteilt, dass die genannten 140.000 €/a einer Folie der Präsentation vom 21. Januar 2025 im Stadtbezirksrat 222 Südwest zu den Beteiligungsmöglichkeiten entstammen.
Demnach steht diese finanzielle Option gemäß § 6 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbarer-Energien-Gesetz – EEG 2023) allen betroffenen Gemeinden zu. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet.
Vorliegend betrifft dies die Stadt Braunschweig, die Stadt Salzgitter und den Landkreis Peine (Gemeinde Vechelde).
Die voraussichtliche Aufteilung der vorstehend genannten finanziellen Beteiligung ist abhängig vom jeweiligen Standort der vier Repowering-Windenergieanlagen REP 1 – REP 4. Den voraussichtlichen Anteil der Stadt Braunschweig hat die Landwind Planung GmbH & Co KG mit ca. 53 % für die REP 1, ca. 63 für die REP 2, ca. 73% für die REP 3 und ca. 92 % für die REP 4 prognostiziert.
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1-3:
Bereits mit der Stellungnahme DS 24-24145-01, Sachstand zur Umsetzung „Niedersächsisches Windgesetz“, hat die Verwaltung den Stadtbezirksrat 222 zur Sitzung am 20. August 2024 über die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten des Repowering-Vorhabens der Windenergieanlagen im Bereich Braunschweig Geitelde informiert.
Danach hat der Niedersächsische Landtag hat am 17. April 2024 das Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG) beschlossen.
Zweck des Gesetzes ist es, die Akzeptanz für Windenergieanlagen an Land und von
Freiflächenphotovoltaikanlagen zu erhalten und zu steigern.
Mit dem Gesetz werden Anlagenbetreiber gemäß § 4 NWindPVBetG u. a. verpflichtet, für
jedes neue Windrad oder jede neue Freiflächenphotovoltaikanlage eine Akzeptanzabgabe
von 0,2 Cent je Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge als
Akzeptanzabgabe an die betroffene Gemeinde zu zahlen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 NWindPVBetG sollen Gemeinden, die Ortschaften oder Stadtbezirksräte haben, die Finanzmittel aus der Akzeptanzabgabe in Höhe von 50% den betroffenen Ortschaften oder Stadtbezirksräten zur Verwendung überlassen.
Darüber hinaus ist der Vorhabenträger gemäß § 6 Satz 1 Nr. 1 NWindPVBetG verpflichtet,
innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme einer Windenergieanlage oder der ersten
Anlage eines Freiflächenvorhabens den betroffenen Gemeinden oder den betroffenen
Einwohnerinnen und Einwohnern dieser Gemeinden ein angemessenes Angebot zur
weiteren finanziellen Beteiligung am wirtschaftlichen Überschuss der Windenergieanlage
oder des Freiflächenvorhabens einmalig zu unterbreiten.
Im Sinne des § 6 Abs. 3 NWindPVBetG ist die Beteiligung angemessen, wenn der aus ihr
jährlich erwachsene Überschuss, der Gemeinden, Landkreisen oder betroffenen
Einwohnerinnen und Einwohnern zufließt, einem Umfang von 0,1 Cent je Kilowattstunde der
entgeltlich über die Gesamtlaufzeit der vom Angebot erfassten jährlich durchschnittlich
abgegebenen Strommenge entspricht.
Die vorstehend genannten Beteiligungsmöglichkeiten treten erst in Kraft, wenn die vier Repowering-Windenergieanlagen errichtet sind und in Betrieb gehen.
Die Verwaltung hat mit der Mitteilung außerhalb von Sitzungen DS 25-26391 darüber informiert, dass die Stadt Braunschweig am 27. August 2025 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der vorstehend genannten vier Repowering-Windenergieanlagen bei gleichzeitigem Rückbau von vier bestehenden Windenergieanlagen am Standort Braunschweig Geitelde (Außenbereich) erteilt hat.
Derzeit sind zu dieser Genehmigung mehrere Widerspruchsverfahren anhängig. Die mögliche Errichtung und Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist derzeit daher noch nicht absehbar.
Die Verwaltung wird ein konkretes Konzept zur Umsetzung der vorstehend genannten Regelungen des NWindPVBetG rechtzeitig erarbeiten. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung die politischen Gremien informieren.
