Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26213-01
Grunddaten
- Betreff:
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Reinigungs- und Pflegeintervalle in den verschiedenen Ortsteilen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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18.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 222 vom 6. August 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Reinigung von Straßen bezüglich Zuständigkeit, zeitlichem Intervall und Umfang ist in der Straßenreinigungsverordnung geregelt. Da für unterschiedliche Straßen unterschiedliche Regelungen gelten, kann die Anfrage nicht pauschal beantwortet werden.
In den in der Anfrage genannten Bereichen, in denen die Stadt Anliegerin ist oder die Reinigung an die ALBA übertragen wurde, wurde die betreffende Stelle aufgefordert, die Wildkräuter zu beseitigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.000,6 kB
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