Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26213-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 222 vom 6. August 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Reinigung von Straßen bezüglich Zuständigkeit, zeitlichem Intervall und Umfang ist in der Straßenreinigungsverordnung geregelt. Da für unterschiedliche Straßen unterschiedliche Regelungen gelten, kann die Anfrage nicht pauschal beantwortet werden.

 

Nach § 3 „Art und Umfang der Straßenreinigung“ sind Wildkräuter unabhängig von der Reinigungsklasse der Straße zu beseitigen.

 

In den in der Anfrage genannten Bereichen, in denen die Stadt Anliegerin ist oder die Reinigung an die ALBA übertragen wurde, wurde die betreffende Stelle aufgefordert, die Wildkräuter zu beseitigen.


 

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Anlagen

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