Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26857-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Reinigungsroboter in Sporthallen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Sportausschuss
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zur Beantwortung
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19.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Braunschweig wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Derzeit werden sämtliche Sporthallen der Stadt Braunschweig eigenverantwortlich durch verschiedene Reinigungsfirmen gereinigt. Die Reinigung in Sporthallen erstreckt sich dabei nicht nur auf die Bodenreinigung der Hallenfläche, sondern darüber hinaus zu großen Teilen auf die Reinigung der übrigen Oberflächen sowie der Sanitäranlagen und Umkleideräume, welche einen hohen zeitlichen Anteil in Anspruch nehmen. Eine autonome Reinigung kann hier nicht vollumfänglich stattfinden. Dennoch zieht die Verwaltung eine derartige autonome Reinigung einzelner Flächen in Erwägung.
Zu 2.:
Um die Vor- und Nachteile zu beurteilen, bedarf dies jedoch einiger Vorarbeiten, bis eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann. U. a. ist für eine Pilotphase eine geeignete Halle festzulegen, die baulichen Voraussetzungen wie Zugänglichkeit, Wasserversorgung sind zu klären und die Finanzierung der Maschine muss sichergestellt sein.
Zu 3.:
Funktionsräume für die Gebäudereinigung, wie Lager- und Putzmittelräume für Reinigungsgeräte und Verbrauchsmaterialien, werden im Sinne einer wirtschaftlichen Projektumsetzung grundsätzlich bedarfsgerecht entsprechend der Erfordernisse der jeweiligen Liegenschaft in Abstimmung mit den für Unterhaltsreinigung verantwortlichen Fachabteilungen geplant und gebaut. Erscheint der zukünftige Einsatz von Reinigungsmaschinen in einer Liegenschaft wirtschaftlich und wahrscheinlich, so werden im Bereich der Putzmittel- oder Sanitärräume entsprechende Möglichkeiten für das Abstellen, Befüllen und Entleeren der Maschinen vorgesehen. Da die im Bereich der Stadt Braunschweig eingesetzten Maschinen nicht autark arbeiten, ist keine automatisierte Betätigung von Türen erforderlich. Die für diese Maschinen benötigte Schwellenfreiheit ist auf den Etagen grundsätzlich gegeben, da Neubauten öffentlicher Gebäude zur Gewährleistung der Barrierefreiheit schwellenlos errichtet werden.
