Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 25-26792-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 4. November 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Die Reinigung der Straßen hinsichtlich Zuständigkeit, zeitlichem Intervall und Umfang ist in der Straßenreinigungsverordnung geregelt. Da für unterschiedliche Straßen unterschiedliche Regelungen gelten, kann die Anfrage nicht pauschal für alle öffentlichen Wege beantwortet werden.

 

Nach § 3 „Art und Umfang der Straßenreinigung“ sind Wildkräuter unabhängig von der Reinigungsklasse der Straße zu beseitigen.

 

In dem Bereich zu dem ein Foto eingereicht wurde, sind die Anlieger der Ueckermündestraße für die Beseitigung des Wildkrauts zuständig. Diese werden von der Verwaltung auf ihre Reinigungspflicht des Gehwegs hingewiesen und zur Entfernung des Wildkrauts aufgefordert.
 

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Anlagen

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