Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-25880

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß Anlage 6 und Anlage 7 zu behandeln.

  1. Der vorhabenbezogene BebauungsplanSolarflächen Völkenrode-Nord“, VK 27, bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen sowie dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan mit Beschreibung des Vorhabens wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Rates für den Satzungsbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).

 

Aufstellungsbeschluss und Planungsziel

Am 1. August 2023 hat die SESP II Solar Projects GmbH & Co. KG aus Schladen einen Antrag auf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB gestellt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PV-Anlage). Diese Anlage soll auf einer ca. 6,7 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich von Völkenrode, zwischen Deponie Watenbüttel und Mittellandkanal realisiert werden.

 

Das vom Rat der Stadt Braunschweig am 11. Juni 2024 beschlossene Freiflächen-Photovoltaik-Konzept (FF-PV-Konzept) orientiert sich an den Vorgaben aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK 2.0, 2022). Das IKSK sieht zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Braunschweig vor, dass neben zahlreichen Maßnahmen in bebauten Bereichen auch ca. 200 ha Flächen für FF-PV-Anlagen bereitzustellen sind. Das FF-PV-Konzept stellt auf Basis einer umfangreichen Prüfung der zu beachtenden Belange geeignete Potentialflächen dar. Dabei ist auch die hier betroffene Fläche als aktuell projektierte Fläche in der Flächenbilanz berücksichtigt worden. Mit der Realisierung des Projektes kann ein Beitrag zur Erreichung der Braunschweiger Klimaschutzziele geleistet werden.

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 12. Dezember 2023 die Aufstellung der 162. Änderung des Flächennutzungsplans und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VK 27 Solarflächen Völkenrode-Nord“ beschlossen.

 

Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind ein verbindlicher Vorhaben- und Erschließungsplan sowie ein Durchführungsvertrag, in dem der Vorhabenträger sich zur Durchführung verpflichtet. Dieser wird vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan abgeschlossen.

 

Das wesentliche Ziel der Planung ist somit die Realisierung einer FF-PV-Anlage. Die Auswirkungen auf betroffene Umweltschutzgüter sollen so weit wie möglich kompensiert werden.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

und sonstiger Stellen

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 30. Oktober 2024 bis 2. Dezember 2024 durchgeführt.

 

Es wurden keine grundlegenden Bedenken gegen die Planung erhoben. Die vorgebrachten Aspekte konnten im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage 6 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (3) BauGB und sonstiger Stellen

Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 30. Januar 2025 bis 4. Februar 2025 durchgeführt. Nach der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB war der Bebauungsplan um den Geltungsbereich B ergänzt worden. Die Änderungen betrafen entsprechend die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung mit Umweltbericht. Es wurden nur die von diesen Änderungen betroffenen Stellen beteiligt.

 

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Am 25. März 2025 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB vom Verwaltungsausschuss beschlossen und in der Zeit vom 04.04.2025 bis 08.05.2025 durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen sind in der Anlage 7 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den in der Anlage dargestellten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Solarflächen Völkenrode-Nord, VK 27, mit der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und dem zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung zu beschließen.

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