Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26805

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1.  Die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 zu behandeln.

  1. Die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feldstraße“ wird in der hrend der Sitzung ausgehängten Fassung beschlossen.
  2. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Rates für den Planbeschluss ergibt sich aus § 58 (2) Nr. 2 NKomVG.

 

Inhalt und Verfahren

Dem beiliegenden FNP-Änderungsplan (Anlage 1) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind Gegenstand der Änderung, Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planänderung zu entnehmen.

 

Die 123. Flächennutzungsplan-Änderung Feldstraße“ wurde vom Rat der Stadt am 19.05.2020 beschlossen und nach ihrer Genehmigung am 23.09.2020 im Amtsblatt der Stadt Braunschweig veröffentlicht. Sie erlangte damit Rechtskraft.

 

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen den Bebauungsplan AP 23 „Feldstraße-Süd, 1. Bauabschnitt“ beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg wurde der Bebauungsplan aufgrund eines Verfahrensmangels in der Veröffentlichungsbekanntmachungr unwirksam erklärt (s. a. DS 24-22807). Zur Heilung des Mangels ist im ergänzenden Verfahren gemäß § 214 (4) BauGB das Aufstellungsverfahren ab dem Verfahrensstand des Mangels wieder aufzunehmen, in diesem Fall mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und anschließend der erneuten Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass der für die Unwirksamkeit des Bebauungsplans Feldstraße-Süd, 1. Bauabschnitt", AP 23, verantwortliche Verfahrensmangel auch für die parallel durchgeführte 123. Änderung des Flächennutzungsplanes zutreffen könnte. Daher wird aus Gründen der Rechtssicherheit dieses FNP-Änderungsverfahren parallel wieder aufgenommen und erneut zum Änderungsbeschluss gebracht.

 

Der Entwurf der 123. Änderung des Flächennutzungsplans bleibt unverändert.

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 02.09.2016 von der 123. Änderung des Flächennutzungsplanes unterrichtet und mit Terminsetzung zum 04.10.2016 zur Äerung aufgefordert. Stellungnahmen, die zu einer wesentlichen Planänderung beigefügt hätten, wurden nicht vorgebracht.

 

Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Planbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.

 

Erste Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Als wesentliche Ergebnisse im Rahmen der eingegangenen Stellungnahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Januar 2020 sind Einwendungen vorgebracht worden, dass

 

  • die Straße Kälberwiese und die östlich anschließenden Knotenpunkte den zu erwartenden Zusatzverkehr nicht bewältigen werden,
  • eine zu geringe Festlegung an Stellplatzzahlen zu Parksuchverkehr führen kann,
  • unzumutbare Lärmbelastungen durch den Zusatzverkehr für die Anwohnerschaft entstehen und
  • durch die zusätzliche Versiegelung die Hochwasserproblematik im Bereich der Kälberwiese verschärft wird.

 

Die Einwendungen waren auch Gegenstand der Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan. Das OVG hat in seiner Urteilsbegründung bereits im Hinblick auf eine Nachbesserung der Planung zum Ausdruck gebracht, dass es die vorgenannten Themenfelder als nicht zu beanstanden einstuft.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wurde im ergänzenden Verfahren vollumfänglich wiederholt. Stellungnahmen, die im Rahmen der ersten Durchführung dieses Beteiligungsschrittes eingegangen waren, werden in das Verfahren wieder aufgenommen und erneut dem Rat der Stadt Braunschweig zum Satzungsbeschluss mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Zweite Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom Verwaltungsausschuss am 25.03.2025 beschlossen und in der Zeit vom 07.04.2025 bis 12.05.2025 durchgeführt. Es ist eine Stellungnahme eingegangen.

 

Stellungnahmen, die im Rahmen der ersten Durchführung dieses Beteiligungsschrittes eingegangen waren, werden in das Verfahren wieder aufgenommen und erneut dem Rat der Stadt Braunschweig zum Satzungsbeschluss mit einer Stellungnahme der Verwaltung und einer Beschlussempfehlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die zur zweiten Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB eingegangene Stellungnahme ist in der Anlage Nr. 5 aufgeführt und mit einer Stellungnahme und einem Vorschlag der Verwaltung versehen. In der Stellungnahme wurden keine Bedenken zur Planung geäert.


Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die in den Anlagen Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 aufgeführten Stellungnahmen den Vorschlägen der Verwaltung entsprechend zu behandeln und die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feldstraße“, sowie die Begründung mit Umweltbericht zu beschließen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise