Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26859

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Verwaltung wird ermächtigt, im Jahr 2026 und 2027
 

Konzernkredite zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen städtischer Gesellschaften gem. § 121a NKomVG wie folgt aufzunehmen und weiterzuleiten:

 

  1. Braunschweiger Verkehrs-GmbH in Höhe von bis zu 33,46 Mio. Euro,
  2. Nibelungen-Wohnbau-GmbH in Höhe von bis zu 5,0 Mio. Euro und
  3. Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH in Höhe von bis zu 18,0 Mio. Euro


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Aufnahme von Konzernkrediten ist seit dem Haushaltsjahr 2025 in § 121a des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt.

 

Der Begriff ‚Konzernkredite umfasst dabei neben langfristigen Investitionskrediten auch Liquiditätskredite, die der Zwischenfinanzierung von Investitionsmaßnahmen dienen.

 

Es ist ein Ratsbeschluss über die Aufnahme von Konzernkrediten erforderlich. Zusätzlich ist ein Anzeigeverfahren bei der Kommunalaufsicht zu durchlaufen.

 

Im Folgenden werden die Voraussetzungen des § 121a Abs. 1 NKomVG zunächst allgemein und anschließend r jede städtische Gesellschaft, die an der Konzernfinanzierung teilnehmen möchte, dargestellt:

 

  1. Die Gesellschaft gehört zu den in § 136 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Nrn. 1 und 2 NKomVG genannten Bereichen.

    Unter § 136 Abs. 1 Satz 3 NKomVG fallen Einrichtungen
    - der Energieversorgung,
    - der Wasserversorgung,
    - des öffentlichen Personennahverkehrs,
    - der Wohnraumversorgung und 
    - des Betriebs von Telekommunikationsnetzen.

    Unter § 136 Abs. 3 Nr. 1 NKomVG fallen Einrichtungen, zu denen die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind.

    Unter § 136 Abs. 3 Nr. 2 NKomVG fallen Einrichtungen
    - des Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungswesens,
    - des Sports und der Erholung,
    - des Gesundheits- und Sozialwesens,
    - des Umweltschutzes sowie
    - solche ähnlicher Art.
     
  2. Die Gesellschaft hat den Investitionsbedarf dargelegt. Grundlage hierfür sind der Wirtschaftsplan des Unternehmens und eine Begründung für den o. g. Aufgabenbereich.
     
  3. Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft hat ergeben, dass sie ihre Verpflichtungen aus dem nach § 121a Abs. 1 Satz 2 und 3 zu schließenden Vertrag erfüllen wird. 
     
  4. Der aufgenommene Kreditbetrag ist nach Maßgabe eines zwischen der Stadt Braunschweig und der jeweiligen städtischen Gesellschaft zu schließenden Vertrages an diese weiterzugeben und von ihr zurückzuzahlen. In dem Vertrag ist mindestens zusätzlich zu vereinbaren
     
  1. ein Zinssatz, dessen Höhe mindestens dem Zinssatz entspricht, den die Kommune auf den Konzernkredit zu entrichten hat, und
     
  2. eine Pflicht zur Rückzahlung des Kredits einschließlich der Zinsen zu dem Zeitpunkt, in dem eine der Entscheidungen nach § 152 Abs. 2 und 3 vollzogen wird.
     

Ein entsprechendes Vertragsmuster ist als Anlage 1 beigefügt. Die Kredite werden zu jeweils individuell festgelegten, EU-beihilferechtskonformen Konditionen an die Gesellschaften weitergeleitet.
 

 

Im Jahr 2026 ist die Aufnahme von Investitionskrediten im Rahmen der Konzernfinanzierungr folgende städtische Gesellschaften vorgesehen:

 

 

a)      Braunschweiger Verkehrs-GmbH (im Folgenden BSVG) in Höhe von bis zu 33,46 Mio. Euro

 

Die BSVG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Braunschweig Beteiligungen GmbH (im Folgenden BSBG), die ihrerseits eine 100%ige Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig ist. Das Stammkapital beträgt aktuell rd. 17,938 Mio. Euro. Gegenstand des Unternehmens ist der öffentliche Personennahverkehr im Stadtgebiet Braunschweig sowie teilweise im Großraumverband Braunschweig zusammen mit anderen Verkehrsunternehmen. Zu diesem Zweck unterhält die BSVG insgesamt 39 Bus- und 5 Straßenbahnlinien und gehört somit zu dem in § 136 NKomVG genannten Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs.

 

Die BSVG hat in den vergangenen Jahren zur Finanzierung der Investitionen regelmäßig bedarfsorientiert Darlehen aufgenommen, davon im Rahmen der Konzernfinanzierung insgesamt 76,3 Mio. Euro.

 

Im Wirtschaftsplan 2026 (s. DS 25-26771) weist die BSVG ein Investitionsvolumen von rd. 51,8 Mio. Euro aus, das zu einem Anteil von 33,46 Mio. Euro durch Fremdmittel im Rahmen der Konzernfinanzierung gedeckt werden soll. Finanziert wird damit der Erhalt/ Erneuerung der Infrastruktur und der Beschaffung von Neufahrzeugen.

 

Die BSVG hat im Rahmen des regelmäßigen Berichtswesens dargelegt, dass es in 2026 zu einem entsprechenden Mittelabfluss zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen kommen wird und damit die Kreditaufnahmen im Laufe dieses Jahres erforderlich sein werden.

 

Die Wirtschaftsplanung berücksichtigt die pünktliche Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die BSVG ihre Verpflichtungen der Stadt gegenüber nicht nachkommen könnte.

 

Die Jahresergebnisse der BSVG waren in den vergangenen Jahren unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses stets ausgeglichen. Dies ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan 2026 auch für den Planungszeitraum 2026 bis 2030.

 

Die Eigenkapitalquote lag in der Vergangenheit bei über 10 %. Bis 2030 wird die Eigenkapitalquote auf rd. 6 % absinken, was mit den hohen Investitionssummen im Rahmen des Stadtbahnausbaus einhergeht, die nicht vollständig über Fördermittel bzw. zum jetzigen Zeitpunkt nicht über höhere Einnahmen finanziert werden können.

 

Die Kreditwürdigkeit der BSVG wird trotz veränderter Kennzahlen als gegeben angesehen.

 

Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage hat ergeben, dass die BSVG ihre Verpflichtungen aus dem nach § 121 a Sätze 2 und 3 NKomVG zu schließenden Vertrag erfüllen wird.

 

 

b)     Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (im Folgenden NiWo) in Höhe von bis zu 5,0 Mio. Euro

 

Die Gesellschaftsanteile an der NiWo verteilen sich unter Herausrechnung der eigenen Anteile zu 49,0 % auf die BSBG und zu 51,0 % auf die Stadt Braunschweig. Die NiWo weist derzeit ein Stammkapital von 7,67 Mio. Euro auf. Gegenstand des Unternehmens ist vorrangig eine sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung (§ 3 Abs. 1 S. 1 des Gesellschaftsvertrages) und gehört somit zu dem in § 136 NKomVG genannten Bereich der Wohnraumversorgung.

 

Die NiWo hat in den vergangenen Jahren zur Finanzierung der Investitionen regelmäßig bedarfsorientiert Darlehen aufgenommen, davon im Rahmen der Konzernfinanzierung insgesamt 20,3 Mio. Euro.

 

Im Wirtschaftsplan 2026 (s. DS 25-26548) weist die NiWo ein Investitionsvolumen von rd. 16,1 Mio. Euro aus, das zu einem Anteil von 5,0 Mio. Euro durch Fremdmittel im Rahmen der Konzernfinanzierung gedeckt werden soll. Es handelt sich bei den zu finanzierenden Maßnahmen insbesondere um umfassende Wohnungsmodernisierungen und Installation von Wärmedämmverbundsystemen in verschiedenen Stadtgebieten.

 

Die NiWo hat im Rahmen des regelmäßigen Berichtswesens dargelegt, dass es in 2026 zu einem entsprechenden Mittelabfluss zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen kommen wird und damit die Kreditaufnahmen im Laufe dieses Jahres erforderlich sein werden.

 

Die Wirtschaftsplanung berücksichtigt die pünktliche Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die NiWo ihre Verpflichtungen der Stadt gegenüber nicht nachkommen könnte.

 

Die Jahresergebnisse der NiWo waren in den letzten Jahren stets positiv. Aufgrund von erhöhten Bestandsinvestitionen werden ab 2026 im Vergleich zu den Wirtschaftsplänen der Vorjahre planerisch geringere Jahresüberschüsse ausgewiesen. Dies ändert aber nichts an der guten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens und der gegebenen Werthaltigkeit der Finanzanlage NiWo bei BSBG.

 

Die Eigenkapitalquote lag in den letzten Jahren bei rd. 20 %. Die Quote bleibt im Planungszeitraum stabil.

 

Die Kreditwürdigkeit der NiWo wird als gegeben angesehen.

 

Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage hat ergeben, dass die NiWo ihre Verpflichtungen aus dem nach § 121 a Sätze 2 und 3 NKomVG zu schließenden Vertrag erfüllen wird.

 

 

c)      Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (im Folgenden GGB) in Höhe von bis zu 18,0 Mio. Euro

 

Die GGB ist eine 100%ige Eigengesellschaft der Stadt Braunschweig und weist ein Stammkapital von 25.000 Euro aus. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, der Tausch und der Verkauf sowie die Verwaltung und die Bewirtschaftung von unbebauten und bebauten Grundstücken innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes Braunschweig mit dem Ziel der Deckung eines konkreten Flächenbedarfs oder der vorausschauenden Flächenvorsorge für Wohnen, Wohnfolgeeinrichtungen, Kultur, Forschung/Lehre und Gewerbe/Industrie im Stadtgebiet Braunschweig. Die GGB gehört somit zu dem in § 136 NKomVG genannten Bereich der Wohnraumbeschaffung.

 

Die GGB hat in den vergangenen Jahren zur Finanzierung von Investitionen bedarfsorientiert Darlehen aufgenommen, davon im Rahmen der Konzernfinanzierung 26,2 Mio. Euro.

 

Im Wirtschaftsplan 2026 (s. DS 25-26918) weist die GGB ein Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 25,4 Mio. Euro aus, die zu rd. 1/3 mit vorhandenen Mittel und zu 2/3 durch die Aufnahme von Fremdmitteln gedeckt werden sollen. Konkret beläuft sich der Kreditbedarf r 2026 nach Aussage der GGB auf 18,0 Mio. Euro. Finanziert wird damit der Erwerb, die Erschließung sowie die Vermarktung von Wohnfchen insbesondere für die Baugebiete

 

-          Feldstraße,

-          Rautheim,

-          Stöckheim und

-          Glogaustraße.

 

Die GGB hat im Rahmen des Berichtswesens dargelegt, dass es in 2026 zu einem entsprechenden Mittalabfluss zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen kommen wird und damit die Kreditaufnahmen im Laufe dieses Jahres erforderlich sind.

 

Die Wirtschaftsplanung berücksichtigt die pünktliche Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die GGB ihre Verpflichtungen der Stadt gegenüber nicht nachkommen könnte.

 

Die Jahresergebnisse der GGB waren in den vergangenen Jahren unter Berücksichtigung des vorhandenen Gewinnvortrags stets ausgeglichen. Für den Planungszeitraum 2026 bis 2030 ist unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses von einem ausgeglichenen Jahresergebnis auszugehen.

 

Die Eigenkapitalquote lag im Jahr 2024 bei knapp 4%. Sie ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich durch den Abbau von Gewinnvorträgen abgesunken. Diese Entwicklung ist bei der vorliegenden Gesellschaft allerdings durch das entsprechende Geschäftsmodell bedingt (kreditfinanzierter Erwerb von Grundstücken und Bevorratung) und besitzt somit weniger Aussagekraft.

 

Die Kreditwürdigkeit der GGB wird als gegeben angesehen.

 

Die Prüfung der wirtschaftlichen Lage hat ergeben, dass die GGB ihre Verpflichtungen aus dem nach § 121 a Sätze 2 und 3 NKomVG zu schließenden Vertrag erfüllen wird.

 

 

Derzeit ist noch nicht absehbar, ob die von den Gesellschaften geplanten investiven Mittelbedarfe die im Laufe des Jahres 2026 über Kreditaufnahmen gedeckt werden sollen, vollständig bis Ende 2026 entstehen werden. Dies hängt unter anderem vom Fortschritt der Maßnahmen sowie der Rechnungslegung durch die Auftragnehmer ab. Aus diesem Grunde sollen nicht abgerufene Mittel aus den Kreditermächtigungen 2026 im Jahr 2027 in Anspruch genommen werden können.

 

Der Beschluss bezieht sich daher auf die Jahre 2026 und 2027.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise