Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26914
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2025 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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27.11.2025
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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09.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Teilhaushalt Fachbereich 20:
Zeile 27 Erwerb von Finanzvermögensanlagen
Projekt 5E.20 NEU FB 20: skbs/ Kapitaleinlage
Sachkonto 784310 Anteil an verbundene Unternehmen sonst. Anteilsr.
Bei dem o. g. Projekt werden außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 6.345.300,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2025 0 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlungen: 6.345.300,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 6.345.300,00 €
Unternehmensgegenstand der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH ist der gemeinnützige Betrieb des Städtischen Klinikums Braunschweig (skbs) als kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis nach Maßgabe des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG). Das skbs ist mit über 4.700 aktiven Mitarbeitenden auf Konzernebene und 1.499 voll- und teilstationären Planbetten eines der größten Krankenhäuser Niedersachsens und spielt für die medizinische Versorgung von etwa 1,4 Millionen Menschen im Einzugsgebiet der Stadt Braunschweig im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge eine zentrale Rolle.
Wie bereits in der Ratsvorlage zum 27. Mai 2025 dargelegt, sind Mittelzuführungen der Stadt erforderlich, um einen Verzehr des Eigenkapitals der skbs zu begrenzen (DS 25-25700). Die mittelfristige Erfolgsplanung des Wirtschaftsplans 2025 des skbs sieht für das Jahr 2026 einen Jahresfehlbetrag von 74.063 T€ vor. Im Haushaltsplan 2025/2026 ist für das Jahr 2026 ein Verlustausgleich in Höhe von rd. 63.063 T€ veranschlagt. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Differenzbetrag durch das Eigenkapital der Gesellschaft ausgeglichen wird. Die eingetretene Ergebnisverschlechterung im 4. Quartal 2024 bzw. zum Jahresabschluss 2024 führte zu einer planerisch nicht berücksichtigten Schmälerung des Eigenkapitals des skbs. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Prognosewert für das Jahresergebnis 2025, dass auch für das laufende Jahr nicht mit einer Ergebnisverbesserung in dieser Größenordnung zu rechnen ist. Um dem entgegenzuwirken ist nun zur Stärkung des Eigenkapitals sowie zur Sicherung der Liquidität eine Kapitalzuführung in Höhe von rd. 6.345 T€ für das Jahr 2025 erforderlich. Die Höhe der Zuführung ergibt sich aus dem Jahresergebnis 2024 und den bereits im Jahr 2024 geleisteten Zuschusszahlungen; hierzu wird auf die Jahresabschlussvorlage DS 25-26074 verwiesen. Aus buchungstechnischen Gründen war ein Betrag in Höhe von 154.000 € nicht mehr dem Jahr 2024 zugeordnet worden, sodass er als periodenfremder Ertrag in das Ergebnis 2025 einfließen wird.
Durch die Bereitstellung weiterer Finanzmittel durch die Stadt Braunschweig wird der jederzeitige Geschäftsbetrieb gewährleistet und dem eingangs genannten Versorgungsauftrag der Stadt Braunschweig vollumfänglich nachgekommen.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveran schlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01.01/ 302110 | Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer / Allg. Finanzwirtschaft | 1.900.000,00 | Nein,freie Mittel |
Mehrerträge | 1.61.6110.01.02 / 311110 | Schlüsselzuweisungen vom Land / Allg. Finanzwirtschaft | 3.000.000,00 | Nein,freie Mittel |
Minderauf-wendungen | 1.61.6120.01.01 / 451710 | Zinsaufwand an Kreditinstitute / Allg. Finanzwirtschaft | 1.370.000,00 | Nein,freie Mittel |
Minderauf-wendungen | 1.61.6120.01.01 / 459110 | Kreditbeschaffungskosten / Allg. Finanzwirtschaft | 75.300,00 | Nein,freie Mittel |
2. Teilhaushalt Fachbereich 20:
Zeile 28 Aktivierbare Zuwendungen
Projekt 5S.200019.00.525 FB 20: Krankenhausumlage
Sachkonto 781110 Investitionszuweisungen an Land
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 945.500,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2025 5.860.000,00 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 945.500,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 6.805.500,00 €
Nach den Regelungen des Nds. Krankenhausgesetzes (NKHG) haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen. Die auf Grundlage eines vom Nds. Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erstellten Krankenhausplans notwendigen Investitionen werden vom Land und den Gebietskörperschaften gemeinsam getragen (im Verhältnis rd. 60/40).
Grundlage für die Höhe der Finanzierungsmittel ist der jeweilige Haushaltsplan des Landes. Über die sog. Krankenhausumlage fordert das Land Niedersachsen die Beteiligung der Kommunen und Landkreise (nach Einwohnerzahl und Steuerkraft) ein. Die Krankenhausumlage wird jährlich mit dem Bescheid über die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich beschieden.
Für das Jahr 2024 wurden im städtischen Haushalt 5,63 Mio. € für die investive Krankenhausumlage veranschlagt, beschieden wurden lediglich 5,15 Mio.€. Auf dieser Basis wurden in Erwartung einer deutlichen Steigerung im Jahr 2025 Mittel in Höhe von 5,86 Mio. € veranschlagt, was einer Steigerung von fast 14 % gegenüber der Bescheidlage des Vorjahrs entspricht.
Gemäß dem aktuell vorliegenden Bescheid des Landes für das Jahr 2025 sind für den investiven Teil der Krankenhausumlage in 2025 Zahlungen von gesamt 6.805.496 € zu leisten. Somit ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe des Differenzbetrages von 945.500 € erforderlich. Diese deutliche Steigerung war in dieser Höhe nicht vorhersehbar.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveran schlagung in 2027 ff. erforderlich |
Mehrerträge | 1.61.6110.01.02 / 311110 | Schlüsselzuweisungen vom Land | 945.500,00 | Nein,freie Mittel |
3. Teilhaushalt Fachbereich 68, Referat 0680:
Zeile 26 Auszahlungen für Baumaßnahmen
Projekt 5E.000014 Grünbaumaßnahmen – Projekte
Sachkonto 787230 Pocket Park Kannengießerstraße
Bei dem o. g. Projekt werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 170.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2025 0 €
Haushaltsrest 2024 1.435.082,08 €
überplanmäßig beantragte Auszahlungen: 170.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel 1.605.082,08 €
Seit November 2024 bestimmen komplexe archäologische Befunde maßgeblich den Baufortschritt bei der Errichtung des Pocketpark Kannengießerstraße. Im gesamten Baufeld wurden zahlreiche lokale Fundstellen entdeckt, die jeweils schichtenweise untersucht, dokumentiert, eingemessen und geschützt werden müssen. Diese Prozesse sind aufwendig und haben dadurch auch erhebliche Auswirkungen auf den Ablauf und die Kosten der Landschafts- und Tiefbauarbeiten insgesamt.
So kam im Ausführungsbereich der Technikschächte (Baumaßnahme Juni 2024) im historischen Siedlungsgebiet Braunschweigs unerwartet eine außergewöhnlich bedeutsame archäologische Befundlage zutage. Diese Fundstelle umfasst eine weitgehend ungestörte Stratigraphie mit wertvollen Hinweisen auf die frühe Stadtgeschichte, darunter eine bislang einzigartig dokumentierte Werkstatt eines historischen Handwerkszweigs.
Aufgrund der wissenschaftlichen Bedeutung und des hohen Erhaltungszustands der Funde war eine besonders sorgfältige und umfangreiche archäologische Begleitung erforderlich. Die ursprünglich geplante kurze Überwachung reichte bei weitem nicht aus, um die Funde fachgerecht zu dokumentieren und vor Zerstörung zu schützen. Der erhöhte Zeit- und Personalaufwand war notwendig, um die komplexe Befundlage angemessen zu erfassen und zu sichern.
Auch im Ausführungsbereich der Tiefbau-/Landschaftsbauarbeiten (ab Oktober 2024) im historischen Siedlungsgebiet Braunschweigs war mit Bodenfunden zu rechnen. Eine archäologische Baubegleitung wurde beauftragt, die auch zu weiteren Befunden geführt hat.
Um die Baumaßnahme abschließen zu können, ist durch die vorgenannten Entwicklungen ein finanzieller Mehrbedarf entstanden, der sich nach aktueller Beurteilung auf 170.000 € beläuft, die nunmehr überplanmäßig zur Verfügung zu stellen sind.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € | Nachveranschlagung in 2027 ff. erforderlich |
Minderaus- zahlungen | 4E.000009 / 787230 | 0680 Langer Kamp (HA130) / Grünbaumaßnahmen - Projekte | 170.000,00 | Nein, freie Mittel |
