Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26435-01
Grunddaten
- Betreff:
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Kinder- und Jugendspielplatz "Vor den Hörsten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Schmidbauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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25.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aktueller Sachstand Realisierung des Kinder- und Jugendspielplatz Waggum `Vor den Hörsten´
Gemäß Städtebaulichem Vertrag „Vor den Hörsten – WA 69“ ist die Erschließungsträgerin verpflichtet, auf dem 6.929 m² großen Flurstück 566, Flur 3, Gemarkung Waggum eine öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz und Jugendplatz herzustellen. Im Juli 2025 hatte der Stadtbezirksrat zuletzt der aktualisierten Planung zugestimmt (DS 25-26018). Im September 2025 konnte die Verwaltung nach Abstimmung mit dem Investor einen Baubeginn für Ende Oktober 2025 in Aussicht stellen, sofern das Ausschreibungsverfahren zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führen würde (DS 25-26435).
Aktueller Stand
Da das inzwischen abgeschlossene Ausschreibungsverfahren trotz vorheriger positiver Rückmeldungen potentieller Bieter ergebnislos verlaufen ist, muss ein zweites Ausschreibungsverfahren durchlaufen werden. Um den Firmen eine ausreichende Vorbereitungszeit zu ermöglichen und witterungsbedingte Bauunterbrechungen im Winter möglichst zu vermeiden, ist die aktuelle Terminplanung des Investors darauf ausgelegt, dass im Frühjahr 2026 der Baustart erfolgen kann. Dies setzt entsprechende Angebote der Baufirmen voraus.
Davon losgelöst sollen die erforderlichen Rodungsarbeiten vorgezogen und unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes bis Ende Februar 2026 durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird den Stadtbezirksrat informieren, sobald das Ausschreibungsverfahren zur Realisierung des Spiel- und Jugendplatzes abgeschlossen und der Auftrag an eine Baufirma erteilt worden ist.
