Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 25-26723

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Satzung über die abgeschottete Statistische Dienststelle der Stadt Braunschweig wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Braunschweig betreibt zur Gewinnung der statistischen Informationen, die sie zur sachgerechten Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt, eine Kommunalstatistik im eigenen Wirkungskreis. Die Kommunalstatistik der Stadt Braunschweig umfasst die Erhebung und Speicherung von Daten für statistische Zwecke, deren Aufbereitung sowie Analysen und Prognosen (Stadtforschung).

 

Dabei ist durch personelle, organisatorische und technische Maßnahmen eine Trennung der für die Statistik zuständigen Organisationseinheit von den anderen Organisationseinheiten sicherzustellen. Die dafür erforderlichen Maßnahmen sind durch Satzung festzulegen,
§ 9 Absatz 2 des Niedersächsischen Statistikgesetzes.

 

Bei der Stadt ist die Stelle Statistik und Stadtforschung des Referates 0120 (Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung und Wahlen) für die Sammlung und Aufbereitung statistischer Daten zuständig. In den kommenden Jahren plant die Stelle, sich durch die Einführung einer datenbankbasierten Datenhaltung und den Aufbau einer Informationsplattform technisch und organisatorisch teilweise neu zu strukturieren. Angesichts der geplanten technischen Neuausrichtung und gesetzlicher Neuerungen, insbesondere durch die Einführung der DSGVO, wurde die bestehende Abschottungssatzung auf Aktualität und Rechtmäßigkeit hin überprüft und überarbeitet (siehe Anlage 1).

 

Aktualisierungen erfolgten insbesondere bei den Bestimmungen zur personellen, technischen und organisatorischen Abschottung (§ 3 Abschottung).

 

Personelle Abschottung:

Die Formulierung in § 3 Abs. 1 Nr. 1 wurde überarbeitet und ergänzt, um die Lesbarkeit und das Verständnis für diesen Sachverhalt zu verbessern.

 

Technische Abschottung:

Gemäß Art. 25 und 32 DSGVO sind neben dem Stand der Technik weitere Kriterien bei der Auswahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen maßgeblich, welche in der bestehenden Satzung der Stadt Braunschweig bisher noch nicht berücksichtigt werden. In § 3 Abs. 1 Nr. 3 wird nun festgelegt, dass die Auswahl der o.g. Maßnahmen nach Maßgabe datenschutzrechtlicher Vorschriften zu erfolgen hat. Zusätzlich wurden die in der DSGVO festgelegten Prüfpflichten für die implementierten technischen und organisatorischen Abschottungsmaßnahmen integriert.

 

Organisatorische Abschottung:

Die bestehende Formulierung zum Umgang mit Erhebungsunterlagen und Datenträgern, die Einzelangaben enthalten, wurde geändert. Die neue Fassung verlangt nicht mehr nur die Aufbewahrung von Daten und Unterlagen unter Verschluss, sondern grundlegend (auch digital) den Schutz vor unbefugtem Zugriff. Zusätzlich wurde die Relevanz der Abschottungssatzung im Kontext der allgemeinen Dienstanweisung der Stadt Braunschweig herausgestellt.

 

Darüber hinaus wurden die Rechtsgrundlagen, auf die in der Abschottungssatzung Bezug genommen wird, angepasst und die Bezeichnung der zuständigen Organisationseinheit

aktualisiert.

 

Die Änderungen können der beigefügten Synopse aus alter und neuer Fassung entnommen werden (Anlage 2).

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise