Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 25-26988
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Dezernatsverteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Feuerwehr-, Ordnungs- und Digitalisierungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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09.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die anstehende Nachbesetzung des Dienstpostens der Stadträtin/des Stadtrates für das Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat nehme ich zum Anlass, den Zuschnitt der Dezernate neu zu justieren und dem Rat eine geänderte Dezernatsaufteilung vorzuschlagen.
Folgt der Rat meinem Vorschlag für die Wahl des neuen Dezernenten III (vgl. DS 25-26984), ist es folgerichtig, die bisher im Dezernat VI Wirtschaftsdezernat wahrgenommenen städtischen Aufgaben in das Dezernat III zu integrieren und die Stelle des Dezernenten VI wegfallen zu lassen. Zwischen den Themenfeldern Bauen und Wirtschaft besteht ohnehin eine Vielzahl an Schnittmengen, so dass diese Zusammenlegung nicht nur aus personeller, sondern auch aus fachlicher Sicht konsequent ist. Hier sei beispielhaft die Entwicklung der Innenstadt zu nennen, die Ausweisung von Gewerbeflächen, die Ansiedlung neuer Unternehmen oder auch die Begleitung von Großprojekten besonderer Art, wie das Projekt Bahnstadt als einen der wichtigsten Bausteine der integrierten Stadtentwicklung.
Das Dezernat III trägt daher zukünftig die Bezeichnung Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat.
Aus Gründen der Klarheit und Transparenz sollte das bisherige Dezernat VIII Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat nummerisch zum Dezernat VI Umwelt-, Stadtgrün- und Hochbaudezernat werden, so dass die Stadtverwaltung Braunschweig zukünftig über die Dezernate I – VII verfügen würde. Inhaltliche Änderungen gehen hiermit nicht einher.
Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Ein aktualisiertes Organigramm ist als Anlage beigefügt.
Zuständigkeit
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG beschließt der Rat über Richtlinien, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. Dies beinhaltet auch die Änderung der Dezernatsstrukturen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,5 kB
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