Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26982-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsanfrage - Fahrbahnmarkierung auf der BAB 36
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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15.01.2026
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 19. November 2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der in Frage stehende Abschnitt liegt sowohl in der Baulast als auch in der Verkehrsbehördeneigenschaft der Autobahn GmbH des Bundes (AdB). Die Verwaltung hat von hier eine Stellungnahme zu Frage 2 eingeholt. Dies vorweggestellt nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.: Nein.
Zu 2.: Nach Aussage der AdB hat es keine Fahrstreifenverschmälerung gegeben. Der Hauptfahr- und Überholfahrstreifen hatte mit 3,50 m vorher genau dieselben Abmaße wie jetzt auch.
Eine Veränderung kann jedoch festgestellt werden, da der Hauptfahr- und Überholfahrstreifen ca. 30 - 40 cm weiter an den Mittelstreifen gerückt ist, wodurch sich der Standstreifen vergrößert hat. Die gewonnen Zentimeter am Standstreifen dienen zur Erhöhung der Sicherheit des Betriebsdienstes der AdB. Ggf. ist es später möglich, dass für Unterhaltungsarbeiten eine Sperrung der Hauptfahrspur entfallen kann. Somit würde der Verkehr bei Unterhaltungsarbeiten besser fließen können.
