Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26818

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat am 1. April 2014 den Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen, (für die Förderung in 2025 maßgeblich zuletzt geändert am 7. November 2017) verabschiedet. Entsprechend der Richtlinien erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände die auf volle 10 € gerundeten Zuschüsse zu den Organisationskosten im Wege der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung:

 

 

BDKJ

27.380

(inklusive 3.880 Miete Geschäftsräume)

DGB Jugend

26.500

(inklusive 3.000 € Miete Geschäftsräume)

Ev. Stadtjugenddienst

77.820

(inklusive 7.320 € Miete Geschäftsräume)

Naturfreundejugend

47.600

(inklusive 600 € Miete Geschäftsräume)

SJD Falken

60.680

(inklusive 13.680 € Miete Geschäftsräume)

AWO

47.000 €

 

 

 

Grundlage für die vorgenannten Zuwendungen ist in der Regel der Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung durchgeführten Maßnahmen multipliziert mit festgelegten Faktoren. Da aufgrund der Corona-Pandemie keine Maßnahmen im üblichen Umfang durchgeführt werden konnten, wurde in Abstimmung mit den Trägern bei der Bildung der Durchschnittswerte für das Jahr 2022 mit Schätzwerten gearbeitet.

 

 

Die Organisationskosten des Jugendrings im Wege der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung betragen 142.600 €.

 

 

Zuschüsse zu den Raumkosten ihrer Jugendgruppenräume im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände:
 

DGB Jugend (Wilhelmstr. 6)

8.460 €

Naturfreundejugend

17.010

Ökoscouts

3.900 €

SJD Falken (Böcklerstr.)

4.420

Bezirksjugendwerk der AWO BS e. V.

6.180

 

 

Eine tabellarische Darstellung der Organisations- und Raumkostenzuschüsse ist als Anlage beigefügt. Mittel in der vorgeschlagenen Höhe stehen im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung.

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Anlagen

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