Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26304-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion B90/Grüne vom 14.08.2025 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

 

Nein. Die Anordnung von Tempo 30 wurde geprüft und ist unzulässig. Bei der Lichtenberger Straße handelt es sich um eine innerörtliche Hauptverkehrsstraße, welche als Landstraße 473 und damit als Straße des überörtlichen Verkehrs qualifiziert ist.

 

Die Fahrbahn der Lichtenberger Straße befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße ist nicht zu begründen.

 

Die sensiblen Einrichtungen im räumlichen Umfeld der Lichtenberger Straße das Seniorenzentrum im Muldeweg sowie die Grundschule und die Kindertagesstätte in der Ilmenaustraße wie auch die Spielplätze verfügen über keinen direkten Zugang zur Lichtenberger Straße. Der Sicherung der Schulwege zur Grundschule Ilmenaustraße dienen mehrere Lichtsignalanlagen entlang der Lichtenberger Straße. Fußngerüberwege sind nicht vorhanden. Aus den genannten Gründen ist eine Geschwindigkeitsreduzierung gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO ausgeschlossen.

 

rmbelästigungen treten nur in geringem Maße auf und sind vorwiegend auf den Kreuzungsbereich mit der Elbestraße beschränkt. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen des Lärmschutzes kommt daher nicht in Betracht.

 

Auf der Lichtenberger Straße existiert keine Unfallhäufungsstelle laut niedersächsischem Unfallkommissionen-Einsatz-Runderlass. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aufgrund einer Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 Ziffer 6 StVO liegen nicht vor.

 

Eine Verbreiterung der Schutzstreifen ist rechtlich nicht möglich, da die verbleibende Kernfahrbahn in der Straßenmitte die geforderte Mindestbreite gemäß ERA 2010 unterschreiten würde.

 

Die Verwaltung sieht im Einvernehmen mit der Polizei davon ab, an den bestehenden Schutzstreifen in der Lichtenberger Straße Änderungen vorzunehmen.


 

 

Zu 2.:

 

Über die vor geraumer Zeit erfolgten Maßnahmen an der Einmündung Traunstraße/Lichtenberger Straße hinausgehende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

 

Zu 3.:

 

Auch wenn die Neueinrichtung von Schutzstreifen für den Radverkehr mittlerweile sehr restriktiv behandelt wird, ist die Verwaltung u. a. aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit in der Lichtenberger Straße der Meinung, dass das Entfernen der Schutzstreifen an dieser Stelle nicht zu einer Verbesserung der Situation führen wird und die Beibehaltung daher sinnvoll ist.
 

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