Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26234-01
Grunddaten
- Betreff:
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Eingeschränktes Halteverbot vor Neddys Schuhmacherwerkstatt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 21.08.2025 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird gebeten, vor der Schuhmacherwerkstatt von Frau Neddermeyer ein eingeschränktes Halteverbot, zeitlich begrenzt von werktäglich 9.00 bis 17.00, einzurichten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung folgt dem Vorschlag und wird in der Rischaustraße im Bereich der Schuhmacherwerkstatt von Frau Neddermeyer ein eingeschränktes Halteverbot, zeitlich begrenzt von werktäglich 9.00 bis 17.00 Uhr, auf einer Länge von ca. 10 m einrichten.
Die Schuhmacherwerkstatt von Frau Neddermeyer „Neddys Werkstatt – Schuhmachermeisterbetrieb“, Hans-Jürgen-Straße 5, ist von der Rischaustraße aus zugänglich. In der Rischaustraße ist das Parken am rechten Fahrbahnrand uneingeschränkt erlaubt. Dies wird von anderen Verkehrsteilnehmern so häufig genutzt, dass Kunden der Werkstatt Probleme bei der Parkplatzsuche haben. Ein eingeschränktes Haltverbot über eine Länge von etwa zwei Parkplätzen bewirkt, dass in diesem Bereich nicht dauerhaft geparkt werden darf und der Platz für das kurzzeitige Parken von den Kunden genutzt werden kann.
