Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26234-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 321 vom 21.08.2025 (Vorschlag gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, vor der Schuhmacherwerkstatt von Frau Neddermeyer ein eingeschränktes Halteverbot, zeitlich begrenzt von werktäglich 9.00 bis 17.00, einzurichten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung folgt dem Vorschlag und wird in der Rischaustraße im Bereich der Schuhmacherwerkstatt von Frau Neddermeyer ein eingeschränktes Halteverbot, zeitlich begrenzt von werktäglich 9.00 bis 17.00 Uhr, auf einer Länge von ca. 10 m einrichten.

 

Die Schuhmacherwerkstatt von Frau Neddermeyer „Neddys Werkstatt – Schuhmachermeisterbetrieb“, Hans-Jürgen-Straße 5, ist von der Rischaustraße aus zugänglich. In der Rischaustraße ist das Parken am rechten Fahrbahnrand uneingeschränkt erlaubt. Dies wird von anderen Verkehrsteilnehmern so häufig genutzt, dass Kunden der Werkstatt Probleme bei der Parkplatzsuche haben. Ein eingeschränktes Haltverbot über eine Länge von etwa zwei Parkplätzen bewirkt, dass in diesem Bereich nicht dauerhaft geparkt werden darf und der Platz für das kurzzeitige Parken von den Kunden genutzt werden kann.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise