Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-25907-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Gruppe B90/Grüne/FDP vom 23.05.2025 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Überprüfung der Situation vor Ort hat ergeben, dass es sich an der Stelle um keine unübliche Einmündung eines Geh- und Radweges in die Straße Am Zoo handelt.

Die Sichtbeziehungen für Radfahrende und zu Fuß gehende sind in Fahrtrichtung Norden etwas eingeschränkter als in Fahrtrichtung Süden, insgesamt jedoch ausreichend, um den einmündenden Verkehr sicher zu bewältigen. Bei angepasster Fahrweise ist es jederzeit möglich, den beidseitig fließenden Kfz-Verkehr wahrzunehmen und sich verkehrsgerecht in diesen einzufädeln.

Die bauliche Ausgestaltung trägt ebenfalls zur Verdeutlichung der Vorfahrtregelung bei: Der Wechsel des Belags sowie die vorhandene Entwässerungsrinne machen klar, dass der Verkehr Am Zoo vorfahrtsberechtigt ist. Gleichzeitig wirken diese Elemente geschwindigkeitsdämpfend für Radfahrende, die den mit Verkehrszeichen 240 „gemeinsamer Geh- und Radweg“ beschilderten Weg nutzen.

Die Polizei hat bei ihren Kontrollen der Straße Am Zoo bei insgesamt verhaltenem Verkehrsaufkommen weder relevante Geschwindigkeitsüberschreitungen der Kfz feststellen können noch potenzielle Gefährdungen wahrgenommen.

 

Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der polizeilichen Einschätzung und der geltenden Verkehrsregeln sieht die Verwaltung an dieser Stelle keinen Handlungsbedarf.
 

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