Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 25-26916-01
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Scooter in der Oker
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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26.11.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 12.11.2025 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1: Nach Auskunft der SE|BS trägt die jeweilige Verleihfirma des aufgefundenen E-Scooters die Kosten für Bergung und Verwahrung inklusive Rechnungsstellung durch die SE|BS. Mit Zahlungsnachweis zur gestellten Rechnung werden die E-Scooter von der Verleihfirma bei der SE|BS abgeholt. Es mussten bisher keine privaten E-Scooter geborgen werden.
Zu 2: Jede der üblichen Lithium-Zellen enthält wassergefährdende Stoffe in flüssiger und fester Form, vor allem in den Elektroden (Kathode und Anode) und im Elektrolyt: 10 bis 20 Gew.-% der Zellen sind flüssige wassergefährdende Stoffe (Elektrolyt mit Leitsalz), 40 bis 60 Gewichtsprozent sind feste wassergefährdende Stoffe (Lithium-Metall-Mischoxid). Die Batteriezellen der Scooter sind so konstruiert, dass spontan kein Wasser eintreten kann. Erst auf Dauer oder bei einer Beschädigung besteht die Gefahr, dass wassergefährdende Stoffe austreten.
Zu 3: Nach Bekanntwerden der Erfahrungen aus der letzten Okerabsenkung ist die Verwaltung auf die Anbieter von Verleih-E-Scootern zugegangen, um die bestehenden Parkregelungen zum Schutz der Oker auszuweiten. Damit kann die Leihe der Scooter nicht mehr in unmittelbarer Nähe zu oder auf den Okerbrücken beendet werden. So wird Vorsorge gegen Vandalismus und das unzulässige Einbringen von abgestellten Scootern in der Oker getroffen. Die Zone ist in der jeweiligen App bereits implementiert.
