Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-26946-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, auch außerhalb der Okerumflut ein stationsbasiertes Park-System für E-Scooter mit den entsprechenden Betreibern zu verhandeln und einzuführen. Dafür sind entsprechende Parkflächen an jeder Straßenbahnhaltestelle, sowie nach Bedarf an Bushaltestellen, vor öffentlichen Gebäuden, Supermärkten und anderen Alltagszielen einzurichten. Die Flächen sollen unmittelbar neben dem entsprechenden Objekt zur Verfügung gestellt werden; sollte dies baulich nicht möglich sein, ist die Parkfläche in einem Umkreis von maximal 50 Metern einzurichten.

Es sind weiträumige Sperrzonen einzurichten, in denen keine geliehenen E-Scooter außerhalb dieser Parkflächen abgestellt werden dürfen. Dazu zählen die Straßen innerhalb des Wilhelminischen Rings, aber beispielsweise auch das Ringgleis, öffentliche Parks und Grünanlagen sowie Straßen und Wege in der Nähe der Oker.

Die Einrichtung der Parkzonen soll nicht zu einer Beschränkung der Verkehrsflächen für Zufußgehende oder einer zusätzlichen Versiegelung von Grünflächen führen, soweit Flächen im Seitenraum der Straße verfügbar sind. Die an Bus- und Straßenbahnhaltestellen erforderlichen Regelbreiten der Gehwege dürfen nicht unterschritten werden.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Ausweitung des stationsbasierten Parksystems für E-Scooter auf das gesamte Stadtgebiet ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt, um Barrieren im öffentlichen Raum zu reduzieren und die Verkehrssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger - insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen - nachhaltig zu verbessern. Damit dieses Ziel jedoch wirksam und flächendeckend erreicht wird, reicht eine bloße Ausweitung der bestehenden Regelung über die Okerumflut hinaus nicht aus. Erforderlich ist ein klar strukturiertes, funktional ausgerichtetes Netz an Abstellflächen, das sich an den tatsächlichen Mobilitätsströmen der Stadt orientiert und Möglichkeiten zur inter- und multimodalen Vernetzung mit dem ÖPNV bietet, wie im Mobilitätsentwicklungsplan vorgesehen.

Straßenbahn- und Bushaltestellen sowie öffentliche Gebäude gehören zu den am stärksten frequentierten Orten des Alltagsverkehrs. Hier entstehen besonders häufig Situationen, in denen E-Scooter spontan abgestellt werden; häufig leider ungeordnet und behindernd. Durch die systematische Einrichtung von Abstellflächen an diesen Punkten werden gleich mehrere Ziele gleichzeitig erreicht:

1. Erhöhung der Verkehrssicherheit:
E-Scooter, die ungeordnet im Haltestellen- oder Eingangsbereich stehen, stellen für blinde und sehbehinderte Menschen erhebliche Unfallrisiken dar. Durch klar definierte Stellzonen an zentralen Mobilitätspunkten wird dieses Gefahrenpotenzial deutlich reduziert.

2. Verbesserung der städtischen Ordnung und Aufenthaltsqualität:
Ein flächendeckendes und logisch verortetes Stationsnetz verhindert Wildparken und sorgt für ein aufgeräumtes Stadtbild. Gleichzeitig wird die Nutzung der E-Scooter geordneter und berechenbarer, was auch anderen Verkehrsteilnehmenden zugutekommt.

3. Praktische Nutzbarkeit und Attraktivität für die Bürgerinnen und Bürger:
Abstellflächen direkt an Haltestellen und öffentlichen Gebäuden entsprechen dem realen Mobilitätsverhalten und erleichtern intermodale Wegeketten; etwa die Kombination aus ÖPNV und Mikromobilität. Dies steigert die Akzeptanz und Nutzung des regelkonformen Parksystems. Im Mobilitätsentwicklungsplan wurde die Verwaltung auf die Errichtung von Mobilitätsstationen an ÖPNV-Haltestellen verpflichtet (Maßnahmen IM2, IM5). Neben der Verknüpfung mit Fahrrädern ist es ratsam, an diesen Stationen auch die Verknüpfung mit E-Scootern planerisch zu berücksichtigen.

4. Planungssicherheit und klare Vorgaben für Betreiber:
hrend der ursprüngliche Antrag die Auswahl geeigneter Standorte weitgehend der Verwaltung und den Anbietern überlässt, schafft unser Änderungsvorschlag verbindliche, nachvollziehbare Kriterien. Dies ermöglicht eine effizientere Planung, schnellere Umsetzung und ein einheitliches Konzept für die gesamte Stadt.

5. Barrierefreiheit durch Nähe der Standorte:
Der Vorgabe, Abstellflächen möglichst unmittelbar neben Haltestellen oder Gebäuden einzurichten - und nur bei Bedarf in bis zu 50 Metern Entfernung - trägt dem Grundsatz der inklusiven Mobilität Rechnung. So entstehen kurze Wege für Nutzerinnen und Nutzer, gleichzeitig werden Konflikte auf Gehwegen minimiert.

Mit dieser klaren, zielgerichteten und sozial ausgewogenen Ausgestaltung wird das stationsbasierte Parksystem nicht nur ausgeweitet, sondern qualitativ verbessert. Es entsteht ein schlüssiges, alltagstaugliches und barrierefreies Konzept, das die Sicherheit und Mobilität aller Menschen in Braunschweig stärkt.  

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