Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 25-26718-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die vorgesehenen Markierungen der Dooring-Zonen und die Beschilderung “Anlieger frei” werden umgesetzt wie in der Vorlag 25-26913 vorgeschlagen.

2. Unmittelbar nördlich der Einmündung Villierstraße/Adolfstraße wird ein Modalfilter (ähnlich wie Variante 2) eingesetzt, der für den Radverkehr dauerhaft und für Einsatzfahrzeuge und Servicedienste (Straßenreinigung, Müllabfuhr) nur im Bedarfsfall durchlässig ist.

3. Die Verwaltung wird um Vorschläge gebeten, wie ein solcher unter Punkt 2. beantragter Modalfilter ausgestaltet werden könnte.    

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Zu 2. Bekanntlich wird eine einfache Beschilderung “Anlieger frei” kaum eingehalten und ist auch nicht mit vertretbaren Mitteln zu überwachen. Daher würde sie Kfz-Abkürzungsverkehre nicht verhindern. Da solche Abkürzungsverkehre aber in der als Fahrradstraße ausgewiesen Adolfstraße offensichtlich in größerem Umfang stattfinden, sind bauliche Maßnahmen zwingend. Dies ergibt sich u.a. aus dem Ziele- und Maßnahmenkatalog “Radverkehr in Braunschweig” (DS 20-13342-02, Maßnahme 6.1 - Standard für Fahrradstraßen) und dem “Qualitätsstandard für Fahrradstraßen und -zonen in Braunschweig” (DS 22-19984). Ein Modalfilter nördlich der Einmündung Villierstraße/Adolfstraße würde Kfz-Routen nur noch von der Kurt-Schumacher-Straße kommend über Villierstraße und Bertramstraße bzw. Gerstäckerstraße in Richtung Leonhardstraße zulassen, die aber für Abkürzungsverkehre stadteinwärts oder stadtauswärts nicht attraktiv sind.

Zu 3. Für Modalfilter, die im Bedarfsfall nur von dazu Berechtigten automatisch oder manuell geöffnet werden können, gibt es genügend Beispiele. Eine Wendemöglichkeit sollte nur für den Ausnahmefall vorgesehen werden, die Notwendigkeit für einen Wendehammer mit großem Durchmesser ist nicht gegeben.   

Loading...

Erläuterungen und Hinweise